Energiebezug > Vertragliches
Brenngassteuer für Flüssiggas
Ready XL:
Hallo,
mein Flüssiggaslieferant berechnet seit dem 1.1.2003 o.g. Steuer mit
€ 1,20/100 ltr. Ist das in Ordnung ?
Ready XL
Frank Busch:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_minoel/b0_steuertarif_neu/index.html
Steuersätze für Mineralöl zu Heizzwecken
Seit dem 01.01.2003
Leichtes Heizöl
61,35 EUR/1.000 l
Schweres Heizöl
25,00 EUR/1.000 kg
Erdgas
5,50 EUR/1 MWh
Flüssiggas
60,60 EUR/1.000 kg
Frank Busch:
Steuerschuldner ist dein Händler, denn die Steuer wird fällig bei Entfernen des Gases aus dem Gaslager (Steuerlager). Du erwirbst es im sogenannten \"freien Verkehr\". Die Steuer ist also schon bezahlt. Nämlich in Höhe von 60,60€/1000kg = 60,60/1961l = 3,1cent/l. Hoffentlich richtig gerechnet. Schätze den Preis von 1,20/100l als Versuch, sich die Steuer teilweise von dir wiederzuholen.
Ready XL:
Hallo Frank,
danke für die schnelle Info. Darf der Händler sich die Steuer wiederholen oder fällt dies auch unter \"Preisanpassungsklausel\" ?
Danke im Voraus
Ready XL
Frank Busch:
Schau mal ganz genau nach. Wird nur eine Preiserhöhung seit 01.01.2003 gerechtfertigt oder ist die \"Brenngassteuer\" (gibts überhaupt nicht) wirklich Teil des Rechnungsbetrags !!!!! Vielleicht wird die Steuer ja nur \"ausgewiesen\" als Argument für: Siehste, wir müssen ja teurer machen, weil Deutschland die Steuern erhöht hat. An der Autotankstelle kriegst du auch ne Rechnung über 50l Super, und da steht ein Preis. Die Mineralölsteuer steht nicht auf der Rechnung und da gehört sie auch nicht hin. Alles andere ist Beschiss. (meine eigene Meinung)
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