AG Landau, Urt. v. 07.032 Az. 1 C 252/11 Kündigungsfrist langjährig bestehender Sondervertrag 6 MonateDie Klägerin hatte beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 1.103,02 €zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.09.11.
Das Amtsgericht hat entschieden:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46,76 € nebst Zinsen
hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
19.09.2011 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Begründung erscheint überzeugend.
Das Urteil ist für den Versorger berufungsfähig.