@Black
Das Hauptkostenrisiko für den Kunden sind und bleiben die
Gutachterkosten.
Dem kann ungeprüft zugestimmt werden.
In der Mehrzahl der mir bekannten Fälle wird von Seiten der Kunden
(-anwälte) im Verfahren geradezu darauf gedrängt ein solches Gutachten
unbedingt einzuholen.
Dem kann -rückblickend aus eigener Erfahrung- nicht zugestimmt werden.
Die für meinen Fall zuständige Handelsrichterdame bestand bis zur letzten
mündlichen Verhandlung (Dez. 2011) darauf, dass ich Tarifkunde bin, obgleich
Obergerichte (man staune, darunter sogar das OLG Zweibrücken) und BGH
mehrfach bestätigt haben, dass der Typus meines Gasliefervertrages ohne
wenn und aber ein Sondervertrag ist. Obgleich meine Rechtsbeistand
gebetsmühlenartig seit erstem Prozesstag vorträgt, dass ich
Sondervertragskunde bin, bestand die Richterdame -\"ohne Not\"- auf die
gerichtlich verfügte Einholung eines Billigkeitsgutachten für satte ca.
16.000,-- € ( 13.000,-- von Pfalzgas und 3.000,-- von mir).
Der sogenannte Gutachter ist promovierter Wirtschaftsprüfer und war während
der Sanierung der HD-Stadtwerke dort zeitweilig auch als Geschäftsführer
tätig, d.h. er hat sich seine Geschäftsführung selbst testiert.
Die Handelsrichterdame -auf diesen merkwürdigen Umstand hingewiesen- hat
dies allerdings nicht dazu bewogen, von dieser Gattung Gutachter abzulassen
und sich auf ihre originäre Aufgabe zu beschränken, nämlich auf die richterliche
Überprüfung, ob denn der ihr vorliegende Sondervertrag respektive die dort
enthaltene Preisänderungsklausel wirksam eingebunden und -wenn dies
zutreffend wäre- die Klausel selbst wirksam ist. So die hier verbreitete reine
reine wissenschaftliche Lehrmeinung des Foren-Obergurus.
Es kam wie es kommen musste: der seltsame Gutachter hat die Billigkeit der
Preisänderungen \"festgestellt\", ich habe meinerseits mit einem von mir in
Auftrag gegebenen seriösen Wirtschaftsprüfergutachten, welches genau zu
einem entgegengesetzten Ergebnis gelangt ist, massiv dagegen gehalten, was
mich weitere fast 4.000,-- € gekostet hat.
Nachdem wir nun bei 20.000,-- € vom Gericht verursachte Gutachterkosten
angelangt sind, hat die Handelsrichterdame jetzt das Verfahren ausgesetzt und
ist auf den EuGH-Vorlagenbeschluss-Zug aufgesprungen.
Was ich damit sagen wollte: Die hier von manchen Rechtsgurus verbreiteten
Ansichten, mit dem \"Prozesskostenrechner\" die Prozessrisiken halbwegs seriös
abschätzen zu können, kannste in die Mülltonne kloppen.
Noch einen kleinen aber bedeutsamen Hinweis für den hiesigen Foren-
Oberguru:
Ich versichere hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass der obige
Beitrag nicht \"geguttembergt\" und somit original von mir verfasst wurde.
Gruss aus der pfälzischen Toskana
Stubafü.