@kamaraba
Es muss sich erst noch zeigen, was man bei E.ON unter \"Offenlegung der Kalkulation\" versteht.
Der E.ON- Anwalt, Herr Kollege Dr. Kunth scheint wohl nun doch noch seine Meinung geändert zu haben, nachdem er vorher jedwede Offenlegung ablehnte.
Vielleicht hat er auch seinen ganzen Aufsatz in der NJW zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen noch einmal vollkommen neu überdacht, nachdem der BGH alle letzte Woche so \"überrascht\" hat.
Oder er wurde ausgetauscht.
Der Minralölverband (Wettbewerber) wird wohl dabei sitzen und danach die Heizölpreise in Norddeutschland neu durchrechnen, um sich einen ganz klaren Wettbewerbsvorteil zu verachaffen.
Möglicherweise sinken dann die Heizölpreise im Norden.
Wer es glaubt....
Aber immerhin. Wir dürfen alle sehr gespannt sein, was dieser deutsche Herbst uns bringt.
Vielleicht legt man die Preiskalkulation der E.ON Ruhrgas und der anderen E.ON- Gesellschaften auch gleich offen, damit wieder Frieden einzieht unter Deutschlands Dächern.
Hierzu muss man ja nicht überall erst die entsprechenden Sammelklagen abwarten- meine Rede von Anfang an.
Und alle anderen Energieversorger sollten dem leuchtendem Beispiel des mutigen Nordlichts aus Quickborn einfach folgen und auch gleich ihre Kalkulationen offen legen.
Stadtwerke bei öffentlichen Hearings in Stadthallen, begleitet von der gesamten deutschen Presse.
In der Sowjetunion sprach man seinerzeit von \"Glasnost\" (Offenheit/ Transparenz) als Voraussetzung für jede \"Perestroika\" (Umbau).
Na schaun wir mal, dann sehen wir schon.
In jedem Falle schon jetzt eine kleine Revolution, erzwungen von 54 Verbrauchern und deren pfiffigen Unterstützern.
Jetzt ist es an der Zeit, alle Gasversorger aufzufordern, E.ON Hanse zu folgen und auch die Preiskalkulationen offen zu legen und diese mit den Kunden zu erörtern.
Dann hat keines der 700 miteinander im Wettbewerb stehenden Gasversorgungsunternehmen einen Vorteil daraus, dass E.ON Hanse so mutig ist.
Das wäre also nur mehr als fair gegenüber diesem Unternehmen, welches lediglich das Pech hatte, als eines der ersten verklagt zu werden.
Kollege Dr. Kunth wird ggf. Schwierigkeiten bekommen, weil der den Heilbronner Versorgungsbetrieben nicht ebenso gleich in der ersten Instanz dringend empfahl, die Kalkulation offen zu legen, wenn es jetzt in der Berufungsinstanz ggf. zu spät sein könnte....
Wir werden darüber lesen, wohl um den 15.11.2005 herum.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt