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Autor Thema: Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.  (Gelesen 8016 mal)

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Offline RR-E-ft

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« am: 26. Oktober 2005, 15:50:54 »
Was in die Erdgaspreise alles einkalkuliert sein soll, erfährt man bei E.ON Ruhrgas:

http://erdgaswirtschaft.eon-ruhrgas.com/default.asp?content=/deutsch/erdgaswirtschaft_28.htm

unter \"Preisbildung für Erdgas\" auf der linken Seite.


Hätten Sie es gewusst?

Alles mit den Erdgaspreisen mit abgegolten, jedoch leider nichts zusätzlich erhalten, außer eine Brennstoffmenge.

Laut Gaswirtschaft kauft man jedoch nicht etwa Erdgas, sondern nur  \"Wärme\", also den in einer bestimmten Brennstoffmenge enthaltenen Energiegehalt.

Hierzu trifft man sich angeblich auf em \"Wärmemarkt\".

Diese vollkommen einheitliche \"Wärme\", die man auf dem \"Wärmemarkt\" kauft,  ist bei Erdgas nicht nur teurer als bei Heizöl.

Der Erdgaspreis liegt demnach systemimmanent über den Preisen für die entsprechende Wärmemenge, die aus Heizöl gewonnen wird.

Erdgas ist regelmäßig teurer als Heizöl:

http://www.ard.de/ratgeber/haus-garten/bauen-und-wohnen/sparen-beim-heizen/-/id=312490/nid=312490/did=187788/hzyis1/

Das ist allenfalls dann anders, wenn man in dem Preis der Heizöl- Wärme auch noch die Kosten für den Keller, die Tankanlage, die Wartung usw. usf. einrechnet.

Nur werden all die Sachen regelmäßig nicht verbrannt und liefern deshalb auch gar keine Wärme.

Wärme liefert immer nur die Brennstoffmenge.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline lunatic71

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2005, 16:18:56 »
Schoen das auf der EON Website immer von Erdgas und Wettbewerb zu lesen ist.

Die Frage ist nur \"Wo findet dieser Wettbewerb statt ?\"
Mein Erdgasversorger konnte mir die Frage nach einem Wettbewerber in unserem Erdgasversorgungsbereich nicht beantworten.

Gruss

lunatic

Offline RR-E-ft

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2005, 16:31:31 »
@lunatic71

Nach den Aussagen auf der E.ON- Seite stehen alle Erdgasversorger in einem sehr ausgeprägtem Wettbewerb.

Vielleicht ja nicht um Kunden, sondern um Margen und Renditen und um das Geld der Verbraucher.

Um das Geld der Verbraucher steht man im Wettbewerb mit Minaralölkonzernen an der Tankstelle und mit dem gesamten deutschen Einzelhandel.


Dieser Wettbewerb wird immer härter. Die Gasversorger scheinen diesen für sich entschieden zu haben. Der Einzelhandel kapituliert und baut Stellen ab. Geschäfte schließen. Der Druck auf die Verbraucher, etwas neues zu kaufen sinkt, wodurch weitere Kaufkraft frei wird für den Energiebezug, vornehmlich beim Shoppen auf dem Wärmemarkt.

Getreu dem Motto:

\"Menschen brauchen Wärme. Natürlich unser Erdgas.\"

Es steht einfach kein anderer Erdgasversorger zur Verfügung.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline lunatic71

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2005, 17:02:15 »
so sieht es aus Herr Fricke!
Volle Zustimmung meinerseits!!!

Offline Sprock

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2005, 12:17:46 »
Hierzu ist mir das:

Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von leichtem Heizöl und Erdgas von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Ulrich Schrömbges
in die Hände gefallen.

Zitat:
Bei einer brennwertbezogenen Betrachtung der Besteuerung von leichtem Heizöl (HEL) und Erdgas zu Heizzwecken ergibt sich ein erheblicher Steuervorteil zugunsten von Erdgas in Höhe von 0,22 bis 0,23 Cent/kWh. Legt man den versteuerten Erdgasverbrauch des Jahres 2000 zugrunde, so beträgt die jährliche steuerliche Subventionierung von Erdgas zwischen 1,73 und 1,81 Milliarden Euro. Die damit verbundenen Benachteiligung des
direkten Konkurrenzproduktes HEL wirft die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Ungleichbehandlung auf.
Für die Preisbildung bei Erdgas gilt immer noch das sogenannte Prinzip des anlegbaren Preises – die Koppelung des Erdgaspreises an die Preisentwicklung bei Heizöl. Durch diese Preiskopplung setzt sich der Steuervorteil zugunsten von Erdgas nicht in günstigeren Verbraucherpreisen fort, sondern fällt als „Taxfall Profit“ bei den Gasversorgern an. Diese nicht erwirtschafteten und damit ökonomisch auch nicht gerechtfertigten Gewinne stellen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für die Gaswirtschaft gegenüber dem Heizölhandel dar.
Der Gesetzgeber hat den Steuervorteil primär mit dem angeblichen Umweltvorsprung des Erdgases begründet: Der Verbraucher sollte sich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus für das umweltfreundlichere und preislich etwas günstigere Produkt entscheiden.
Da der Steuervorteil aber aufgrund der Preiskoppelung beim Verbraucher nicht ankommt, geht die steuerliche Vergünstigung ins Leere. Der Steuervorteil für Erdgas ist steuerverfassungsrechtlich nicht haltbar.

Ich denke das sagt doch einiges

Gruß

P.Sprockhoff

Offline Hennessy

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2005, 21:48:39 »
@Sprockhoff

Ihnen ist leider entgangen, dass sich der Mineralölsteuersatz auf Erdgas zum 1.1.2003 auf 0,55 Cent pro Kilowattstunde erhöht hat. Unser \"Noch-Bundeskanzler\" hat diese Steuererhöhung deshalb damals als Subventionsabbau der Öffentlichkeit schmackhaft gemacht.

Nimmt man einen Brennwert von Heizöl bei 11,x Kilowattstunden pro Liter an, so werden Erdgas und Leichtes Heizöl gleich hoch besteuert!

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_minoel/b0_steuertarif_neu/

Zum Thema Taxfall-Profit:
Man darf dem Verfasser beruhigt Unwissenheit über Gasbezugsverträge zugestehen, denn dieser Effekt der Besteuerung wird über Korrekturfaktoren (fälschlicherweise oftmals als Rabatte bezeichnet), egalisiert.

Oder glaubt im Ernst jemand, dass man die Kartellämter bei ihren Preisvergleichen diesbezüglich - doppelter Steuereinfluss - hinters Licht führen kann?

Offline RR-E-ft

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Erdgaskunde zahlt Tank, Keller etc. pp.
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2005, 19:27:55 »
@Hennessy

Das bekannte Urteil das OLG Rostock - welches als Bestätigung für die HEL- Preisbindung herhalten muss -gründet u. a. gerade auf der Annahme, dass es solche Korrekturfaktoren nicht gäbe. Deshalb ist es aus meiner Sicht auch falsch.

Manche Kartellbehörden ließen sich mit Fixpreisangeboten ruhig stellen, obschon bei diesen Sonderverträgen die Konzessionsabgabe weit geringer ist als bei den Allgemeinen Tarifen. Möglicherweise haben Gasversorger danach mehr in der Kasse als beim Allgemeinen Tarif.

Allein die Kartellbehörden hatten das nicht immer gleich gesehen.....


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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