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Die Stadtwerke Ratingen haben daraufhin gegen B. geklagt. Begründung: Zwar sei in der Verbrauchsabrechnung aus dem Jahr 2007 die Bezeichnung \"Sondervertrag Haushalt\" enthalten, diese beruhe allerdings auf einem Programmfehler der Abrechnungssoftware. Hierauf hat sich das Amtsgericht Ratingen in seinem Urteil allerdings nicht eingelassen und hat die Klage abgelehnt. Die vom Versorger in der Folge vor dem Landgericht Düsseldorf angestrebte Berufung wurde kurze Zeit später durch die Stadtwerke wieder zurückgenommen. Als Folge haben die Stadtwerke Ratingen keinen Anspruch auf den nachgeforderten Beitrag aus der Gaserhöhung in Höhe von rund 3000 Euro.Aber das ist nicht alles: Vielmehr muss das städtische Unternehmen auch noch sämtliche angefallenen eigenen und fremden Kosten aus dem Prozess und der Berufung in Höhe von geschätzten 1000 Euro bezahlen. Macht summa summarum einen Sollposten von rund 4000 Euro bei nur einem Kunden aus.
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