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Autor Thema: Zählerablesung - für Jahresabrechnung  (Gelesen 10210 mal)

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Offline bjo

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Zählerablesung - für Jahresabrechnung
« am: 27. Februar 2012, 19:30:35 »
Hallo,
der Netzbetreiber hat ja einmal im Jahr das Recht von mir die Zählerstände zu erfragen um mit meinem Versorgen abzurechnen!

Heute habe ich eine dementsprechende Karte bekommen!
Neben meinen Zählern (Strom, Gas) soll ich auch den Stromzähler der 2ten Eigentumswohnung ablesen. (Dessen Versorger ist wider ein anderer als meiner)

Frage: ist das legal?
- ich würde ja in das Vertragsverhältnis eines dritten eingreifen, müßte zu diesem Zweck sogar in seinen Keller.

Übermittlung der Daten per Anrufbeantworter oder Fax

keine händische Unterschrift sodern nur

RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH
RWE kundenservice GmbH

Im Auftrag .... (Fa. W.I.R. Erkrath)

Offline ObiWan

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Zählerablesung - für Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 04. April 2012, 14:09:46 »
Zitat
Original von bjo
Hallo,
der Netzbetreiber hat ja einmal im Jahr das Recht von mir die Zählerstände zu erfragen um mit meinem Versorgen abzurechnen!

Hallo bjo,
der Netzbetreiber hat nicht nur das Recht die Zählerstände zu erfragen, er darf sogar persönlich an die Zähler. Diese sind ja bekanntlich Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers.

Zitat
Original von bjo
Heute habe ich eine dementsprechende Karte bekommen!
Neben meinen Zählern (Strom, Gas) soll ich auch den Stromzähler der 2ten Eigentumswohnung ablesen. (Dessen Versorger ist wider ein anderer als meiner)

Frage: ist das legal?)

Ja.

Zitat
Original von bjo
- ich würde ja in das Vertragsverhältnis eines dritten eingreifen

Falsch. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Zwecks Abrechnung der Netzentgelte zwischen diesen beiden Parteien ist der Zählerstand notwendig.

Zitat
Original von bjo
, müßte zu diesem Zweck sogar in seinen Keller.

Die Zähler müssen jederzeit zugänglich sein. In einem verschlossenen Keller haben die Zähler nichts zu suchen.

Zitat
Original von bjo
Übermittlung der Daten per Anrufbeantworter oder Fax

keine händische Unterschrift sodern nur

RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH
RWE kundenservice GmbH

Im Auftrag .... (Fa. W.I.R. Erkrath)

Hierbei scheint es sich um einen Dienstleister des Lieferanten zu handeln. Falls Zweifel bestehen, einfach beim Netzbetreiber anrufen. Dieser wird weiterhelfen können.

Mir stellt sich allerdings eine ganz andere Frage. Warum sollen Sie für andere Bewohner des Hauses die Zählerstände ablesen? Sie sind nur für Ihren eigenen Zähler \"zuständig\".

Gruß
ObiWan

 

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