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Autor Thema: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?  (Gelesen 56893 mal)

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Offline lehner

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #45 am: 18. März 2012, 16:48:04 »
Wie schaut es eigentlich mit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung nach § 53 aus. Wurde diese durchgeführt. Ich habe das nichts gefunden. Hier hätte man doch schon bemerken müssen, daß hier was aus dem Ruder läuft.

Offline plato

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #46 am: 20. März 2012, 17:31:52 »
Mir ging es genauso. Ich habe dann via email auf den Sachverhalt der ausserordentlichen Kündigung hingewiesen und habe folgende Antwort erhalten:

--- SNIP ---
die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt nach § 6 Absatz 1 unserer Satzungen weiterhin 6 Monate zum Geschäftsjahresende. Bei Insolvenz wird der Jahresabschluss eventuell vorgezogen und es ergibt sich eine andere Kündigungsmöglichkeit. Darüber werden wir dann informieren. Das Sonderkündigungsrecht betrifft nur den Bezug von Leistungen von der Genossenschaft - in diesem Fall durch den Liefervertrag.

Mit freundlichen Grüßen
EnerGen Süd eG
--- SNIP ---

Dem habe ich erneut auf Hinweis der Gesetzeslage §67a GenG via email widersprochen - mal schauen was nun die Antwort ist.

Offline Andiadm

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #47 am: 20. März 2012, 17:39:09 »
Ja, ich bin da auch noch mit dem netten Herren am Diskutieren. Aber deswegen eine Feststellungsklage anstreben, wo man dann auf den Kosten sitzen bleibt? Ne, das isses ja wohl auch nicht.

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #48 am: 20. März 2012, 18:30:51 »
Da müssten sich die Genossen wohl mal rechtlich beraten lassen.
Jeder Jurist würde ihnen erklären, dass über der Satzung das Genossenschaftsgesetz steht. Und ganz oben steht das Grundgesetz, so einfach ist das.
Allerdings: § 67a betrifft das Außerordentliche  Kündigungsrecht der Mitgliedschaft und nicht das Sonderkündigungsrecht bei Lieferverträgen - hat da jemand falsch formuliert?

Offline Andiadm

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #49 am: 20. März 2012, 18:33:28 »
Nein, der Mann der EGS versteht das nicht ... ich hatte geschrieben

Wegen Ihrer mit Wirkung ab 28.02.2012 beschlossenen Satzungsänderung mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch und kündige hiermit gleichzeitig auch meine Mitgliedschaft in der Energen Süd eG form- und fristgerecht zum 31.12.2012, hilfsweise mit sofortiger Wirkung. Ihre Satzungsänderung erkenne ich ausdrücklich nicht an.

Das kann man nicht falsch verstehen, ausser man will es falsch verstehen, und danach stinkt das für mich hier ganz gewaltig.

Offline plato

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #50 am: 20. März 2012, 18:55:29 »
Tja da merkt man daß ich kein Rechtsanwalt bin. In meinem Kündigungsschreiben habe ich mich an die Formulierung von Andiadm gehalten (danke dafür). Beim ersten Nachfassen via email habe ich folgende Formulierung verwendet:

Ich möchte darauf hinweisen, daß ich nicht gemäß §6 Abs. 1 der Satzung gekündigt habe, sondern außerordentlich nach § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG, unter Ablehnung der Satzungsänderung. Ich bitte Sie darum, mir diesen Kündigungsgrund zu bestätigen.

Lediglich beim zweiten Nachfassen via email habe ich die mir von der EGS \"in den Mund\" gelegte Formulierung \"Sonderkündigung\" verwendet (war mir nicht bewusst, daß das was anderes ist:

ich möchte Ihnen hier bzgl. des Kündigungsgrundes / Inhalt / Umfang widersprechen:

§67a des Genossenschaftsgesetzes räumt einem Mitglied einer Genossenschaft ein Sonderkündigungsrecht zur Beendigung der Mitgliedschaft bei Satzungsänderungen ein: http://dejure.org/gesetze/GenG/67a.html

\"(1) Wird eine Änderung der Satzung beschlossen, die einen der in § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5, [...] aufgeführten Gegenstände [...] betrifft, kann kündigen: [...] Hat eine Vertreterversammlung die Änderung der Satzung beschlossen, kann jedes Mitglied kündigen[...].

(2) [...] Im Falle der Kündigung wirkt die Änderung der Satzung weder für noch gegen das Mitglied.\"

§16 Abs 2. Satz 1 Nr. 3 GenG beschreibt \"Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen\" -> dies trifft auf die auf der Website veröffentlichten Satzungsänderung enthaltene Nachzeichnungspflicht für Gasabnehmer bzw. Stromabnehmer >4000 kWh (§2 Satz 1 der neuen Satzung) zu.

Mit dieser Satzungsänderung bin ich nicht einverstanden und habe deshalb das Sonderkündigungsrecht ausgeübt.

Offline lehner

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #51 am: 20. März 2012, 20:16:21 »
Was mich auch stutzig macht ist, daß EnerGen am 29.2.2013 angibt, daß die meisten Netzbetreiber Vorkasseleistungen wollten. Dies trifft doch bei den anderen Anbietern auch zu. Ich weiß zwar nicht was an dem Gerücht stimmt, das lautet,  jemand bei EnerGen soll sich unrechtmäßig die Taschen gefüllt haben. Die Information von EnerGen ist momentan unter aller Sau. Bin gespannt was da raus kommt. Ich glaube das die Vorkasseleistung nur ein vorgeschobener Grund ist. Ich werde versuchen, die Februar Lastschrift wieder rückbuchen zu lassen.

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #52 am: 20. März 2012, 20:58:49 »
Zitat
Was mich auch stutzig macht ist, daß EnerGen am 29.2.2013 angibt ...
Bist Du Hellseher?
Ansonsten sollte man sich weniger mit Gerüchten aufhalten.
Es konnte auf Dauer nicht gut gehen, wenn man sie Umlagen aus dem EEG nicht an die Kunden weiter ggibt und damit Millionen in der Kasse fehlen. Egal, wen dafür letztlich die Schuld trifft, der Ex-Vorstand Finanzen, Herr Stiehler, weist da jegliche Schuld von sich. Aber auch bei der Energiegenossenschaft Nordwest wollte man ihn dann nicht mehr haben.
Bei den anderen Vorständen hat man auch nicht das Gefühl, dass es sich um Profis handelt. Guter Wille allein reicht in diesem Raubtiergeschäft eben nicht.

Offline lehner

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #53 am: 20. März 2012, 22:36:18 »
Nein, ich habe meine Glaskugel wieder weggestellt. Rechnen wir mal bei 27000 Mitglieder nur mal mit den Abschlagszahlungen von 100 Euro im Monat. Da kommt doch einiges zusammen und wenn ich die letzte Erhöhung ansehe, dann liegt die fast mit EON gleich. Das plötzlich Millionen fehlen, weil man in der Kalkulation was übersehen hat - habe da meine Bedenken. Wenn die anderen Netzbetreiber oder der Staat Geld haben wollen, dann wollen die gleich Geld sehen. Also was war dann 2007, 2008, 2009, 2010.  
jetzt warten wir mal ab, ob demnächst offizielle Zahlen veröffentlicht werden.

Offline lehner

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #54 am: 20. März 2012, 22:52:52 »
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.

Offline Andiadm

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #55 am: 20. März 2012, 23:06:23 »
Zitat
Original von lehner
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören.

Ja und?

Vielleicht kommt dann raus, das die das verpennt haben, ok, schuldig. Aber wie willst Du einem Nackerten in die Tasche langen?

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #56 am: 21. März 2012, 07:52:03 »
Die hier von Andiadm angestoßene Diskussion ist doch nur dann relevant, wenn man ein bestimmtes Ergebnis erwartet. Dass EnS einem Prüfungsverband angehört, dürfte wohl so sein, sonst hätten weder Notar, noch das zuständige Amtsgericht der Eintragung ins Genossenschaftsregister ihr ok. gegeben.
Inwieweit eine regelmäßige Pflichtprüfung durchgeführt wurde, lässt sich für Außenstehende nicht feststellen, aber dafür gibt es Protokolle.
Aber selbst, wenn nicht, dann wäre das bestenfalls ein Pflichtversäumnis des Vorstandes und was nun?

Offline DS_STG

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #57 am: 21. März 2012, 11:17:12 »
Ich habe meine Mitgliedschaft schon im Januar 2012 gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Es macht für mich keinen Sinn, hier jetzt zu spekulieren, was sein könnte oder nicht. Deshalb warte ich mal ab, was auf mich zukommt, und bis dahin sitze ich die Sache aus.  :(

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #58 am: 21. März 2012, 11:47:57 »
Zitat
Ich habe meine Mitgliedschaft schon im Januar 2012 gekündigt
Ohne Kenntnis der Satzungsänderung?
Das wäre dann eine \"normale\" Kündigung zum Jahresende. Wer unter den Werten bei Gas und Strom bleibt, für die nach der geänderten Satzung zusätzliche Geschäftsanteile erworben werden müssen, kann das natürlich in aller Ruhe \"aussitzen\". Ansonsten sollte man aber handeln.

Offline DS_STG

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #59 am: 21. März 2012, 11:59:17 »
Zitat
Ohne Kenntnis der Satzungsänderung?
Meine Kündigung ist wenige Tage nach der Vertreterversammlung erfolgt, aber bevor ich Kenntnis von der Satzungsänderung hatte. Also eine \"normale\" Kündigung zum Ende des \"Geschäftsjahres\".

Ich wollte ausdrücken, dass Spekulationen wenig Sinn machen!

Wer nach der geänderten Satzung zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen muss, soll/muss auf jeden Fall handeln.

 

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