Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?  (Gelesen 56892 mal)

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Offline sparfuchs

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #60 am: 21. März 2012, 17:01:11 »
Irgendwie verstehe ich hier die ganze Panikmache überhaupt nicht!

Energensüd eG ist insolvent und kann nicht mehr liefern.
Ab 01.03.2012 gilt hier keine Satzung mehr, sondern deutsches Insolvenzrecht. Das Unternehmen wird abgewickelt und gut ist.

Außerdem können die Genossen ja auch keine Anteile mehr nachzeichnen, da Sie ja keinen Strom und Gas mehr erhalten.

Hoffe, dass ich mit diesem Kommentar etwas helfen konnte.

Offline DS_STG

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #61 am: 21. März 2012, 18:14:39 »

Offline uwes

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #62 am: 21. März 2012, 18:41:35 »
Zitat
Original von sparfuchs
Ab 01.03.2012 gilt hier keine Satzung mehr, sondern deutsches Insolvenzrecht. Das Unternehmen wird abgewickelt und gut ist.

Das ist so nicht richtig, da der Insolvenzverwalter im Hinblick auf Ansprüche der Genossenschaft gegen ihre Mitglieder und umgekehrt selbstverständlich an die Satzung (und natürlich auch das Gesetz) gebunden ist. Er hat Forderungen einzuziehen. Ob und in welcher Höhe diese bestehen, ergibt sich u.a. aus der Satzung.

Zitat
Original von sparfuchsAußerdem können die Genossen ja auch keine Anteile mehr nachzeichnen, da Sie ja keinen Strom und Gas mehr erhalten.
Hoffe, dass ich mit diesem Kommentar etwas helfen konnte.

Man sollte die kaufvertraglichen Vereinbarungen zur Lieferung nicht mit dem Pflichtenkreis als Genosse \"in einen Topf\" werfen. Hier ist zu unterscheiden.
Ich verstehe die (neue) Satzung zwar auch so, dass der Zeitraum für den zwangsweisen Erwerb von Anteilen erst den zukünftigen Verbrauch betrifft, jedoch gibt der Wortlaut der Satzung das nicht unbedingt her. Der Anteil ist nämlich sofort in voller Höhe zu zahlen (§ 2 Abs. 1 letzter Satz der Satzung) Das lässt Raum für Ermessensentscheidungen. Wenn also der Kunde bereits im Vorjahr bestimmte Verbräuche hatte, ist es ja nicht einmal völlig abwegig anzunehmen, dass dann der Pflichtanteil schon am Jahresbeginn zu zeichnen gewesen wäre. Nas \"Nähere\" sollte zwar eine Pflichtanteilsordnung regeln. Diese habe ich auf der Internetseite aber nicht gefunden und es ist auch sehr fraglich, ob es für den InsVerw. nicht sogar besser wäre, er hätte diesen weiten Ermessensspielraum.

Also keine unbedingte Entwarnung.....
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #63 am: 21. März 2012, 19:25:45 »
Manche sind ja sowas von naiv ...
Uwes hat es im Prinzip schon geschrieben, was der Insolvenzverwalter für Möglichkeiten hat und ich denke, die wird/muss er auch nutzen.
Was den Gas-/Stromverbrauch anbelangt: jeder, der beliefert wurde, hat doch einen Jahresverbrauch angegeben bzw. dieser wurde vom Netzbetreiber mitgeteilt. Daraufhin wurden die Abschlagzahlungen berechnet.
Natürlich ist jeder frei in seiner Entscheidung. Nur soll dann niemand sagen -zumindest diejenigen, die hier im Forum lesen- sie hätten von nichts gewusst.

Offline lehner

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #64 am: 22. März 2012, 09:59:31 »
@Stromfraß
Niemand ist naiv. Viele wurden von dem Ereignis einfach überrascht, weil keiner mit einer Insolvenz gerechnet hat. Niemand wurde als Rechtsanwalt geboren. Ich mußte mich auch erst mal informieren und die Info von EnerGen sind sehr dürftig. Dafür ist ein Forum da, um Meinungen, Befürchtungen usw. hier zu posten. Danke an die, die mir Ihrer Erfahrung gute Ansätze posten, wie man hier verfahren soll.

Offline bolli

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #65 am: 22. März 2012, 12:30:01 »
Zitat
Original von lehner
@Stromfraß
Niemand ist naiv. Viele wurden von dem Ereignis einfach überrascht, weil keiner mit einer Insolvenz gerechnet hat. Niemand wurde als Rechtsanwalt geboren. Ich mußte mich auch erst mal informieren und die Info von EnerGen sind sehr dürftig. Dafür ist ein Forum da, um Meinungen, Befürchtungen usw. hier zu posten. Danke an die, die mir Ihrer Erfahrung gute Ansätze posten, wie man hier verfahren soll.
Diese Äußerung

Zitat
Original von sparfuchs
Irgendwie verstehe ich hier die ganze Panikmache überhaupt nicht!

Energensüd eG ist insolvent und kann nicht mehr liefern.
Ab 01.03.2012 gilt hier keine Satzung mehr, sondern deutsches Insolvenzrecht. Das Unternehmen wird abgewickelt und gut ist.

Außerdem können die Genossen ja auch keine Anteile mehr nachzeichnen, da Sie ja keinen Strom und Gas mehr erhalten.
spricht aber eine andere Sprache. Und da gilt meiner Ansicht nach eher die sichere Variante und 4,40 EUR für ein Einschreiben/Rückschein mit Inanspruchnahme der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit gem. § 67a GenG in Anspruch genommen als hinterher draufgezahlt.

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #66 am: 22. März 2012, 13:17:25 »
Mir ging es nicht darum, jemand zu kritisieren, sondern darum, dass man hier im Forum schon überlegen sollte, was man schreibt.
Es geht hier nicht darum, abzuwarten, in der Hoffnung, es wird schon alles gut.
Wer ein paar Hundert Euro u.U.verschmerzen kann, kann dies tun, manch anderer kann es sich aber nicht leisten.
Man sollte die Ausführungen von z.B. Plus nochmals richtig lesen und verinnerlichen und dann handeln.

Offline BERBERJESUS

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #67 am: 02. April 2012, 10:56:08 »
Kann mir mal einer erklären, weswegen man überhaupt eine fristlose Kündigung absetzen sollte?

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

Das ist ein überflüssiges Unterfangen.

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #68 am: 03. April 2012, 09:37:45 »
Ob es sinnlos ist oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Man kann der Meinung von BERBERJESUS sein oder auch mal das lesen, was z.B. PLUS in einem anderen Thread dazu geschrieben hat.
Wer das nicht glaubt, kann sich auch anwaltlich beraten lassen oder man wartet eben einfach ab.

Offline SUPER4

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #69 am: 15. März 2013, 17:08:18 »
Hallo ich bin neu hier und auch nicht ganz freiwillig, aber mich zwingt der kollege pluta dazu: er will jetzt 120 euro genossenschaftsanteil oder wie auch immer er das nennen will. eine stromlieferung erfolgte nie, nun frage ich darf er das ? man wollte sparen, hat eh schon zu kämpfen um im alltag über die runden zu kommen und dann diese abzocke ...  :-[ weiss jemand ob ich dieses entrichten muss oder ob er fristen einhalten muss oder ob der kleine mann immer am kurzen hebel sitzt....in der beitrittserklärung steht auch "Ich trete der EnerGen Süd eg bei........." die energen ist aber pleite ......mein schreiben war vom 08.06.2011 .  >:( naja vielleicht hat jemand ne idee danke und sorry für meine schwache ausdruckweise.

Offline PLUS

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #70 am: 15. März 2013, 18:08:49 »
Hallo ich bin neu hier und auch nicht ganz freiwillig, aber mich zwingt der kollege pluta dazu: er will jetzt 120 euro genossenschaftsanteil oder wie auch immer er das nennen will. eine stromlieferung erfolgte nie, nun frage ich darf er das ? man wollte sparen, hat eh schon zu kämpfen um im alltag über die runden zu kommen und dann diese abzocke ...  :-[ weiss jemand ob ich dieses entrichten muss oder ob er fristen einhalten muss oder ob der kleine mann immer am kurzen hebel sitzt....in der beitrittserklärung steht auch "Ich trete der EnerGen Süd eg bei........." die energen ist aber pleite ......mein schreiben war vom 08.06.2011 .  >:( naja vielleicht hat jemand ne idee danke und sorry für meine schwache ausdruckweise.
@SUPER4, zuerst mal selbst schlau machen, die Satzung lesen, dazu das Genossenschaftsgesetz und die Energielieferverträge und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auseinander halten.

Wer einer Genossenschaft beitritt, egal ob die quasi schon "Pleite" ist oder nicht, hat u. a. die in der Satzung geregelten Pflichtbeiträge bzw. Pflichtbeteiligung zu leisten. Ob da Energie oder sonst was bezogen wurde oder nicht, ist nicht relevant.

Nach § 23 (2) GenG haftet, wer in die Genossenschaft eintritt, auch für die vor seinem Eintritt eingegangenen Verbindlichkeiten.

Der Konkursverwalter ist nach dem Insolvenzrecht den Gläubigern verpflichtet, die ausstehenden Pflichtbeteiligungen einzufordern. Er haftet sonst persönlich.
 
Sie tragen somit das gleiche Schicksal, wie diejenigen Mitglieder, die ihre Anteile bereits einbezahlt haben.

Offline Christian Guhl

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #71 am: 15. März 2013, 19:18:16 »
Wenn ich im Juni 2011 die Mitgliedschaft beantragt habe, diese aber damals von der EGS nicht angenommen wurde, bezweifle ich stark, dass der Antrag jetzt noch Gültigkeit hat. Da wird jetzt aber um jeden Cent gerungen. Was ist Insolvenzverwalter doch für ein armseliger Job ! (Dafür aber fürstlich bezahlt.)

Offline Stromfraß

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #72 am: 15. März 2013, 19:35:17 »
Zitat
in der beitrittserklärung steht auch "Ich trete der EnerGen Süd eg bei........." die energen ist aber pleite ......mein schreiben war vom 08.06.2011
Ich denke, das ist der entscheidende Satz.
Christian Guhl schreibt dazu:
Zitat
Wenn ich im Juni 2011 die Mitgliedschaft beantragt habe, diese aber damals von der EGS nicht angenommen wurde, ...
Das ist eben die Frage: was ist nach der Beitrittserklärung passiert?
Wenn die EnS diese Mitgliedschaft nichtangenommen hat -aus welchen Gründen auch immer- dann hat sich die Sache erledigt und davon kann man den IV informieren.
Wenn aber nur "vergessen" wurde, den Beitrag einzufordern bzw. zu überweisen, dann ist er jetzt noch fällig.
M.E. müsste doch aber seitens der EnS ein Schriftstück vorliegen und auf dessen Inhalt kommt es an.

Offline SUPER4

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #73 am: 17. März 2013, 23:57:12 »
Also erst einmal recht herzlichen dank an alle die sich die mühe gemacht haben und mir geantwortet haben. mein fazit lautet nun (nach langem hin und her, zahlen oder nicht, ärgern oder noch mehr ärgern [vor gericht]) anruf bei puta beitrittserjlärung anfordern, die mir nie bestätigt wurde und dann wieder abwägen ..... wenn die sagen nö wir suchen ihnen das ding nicht raus ....steh ich genau am selben punkt ....werde dann salafist  8)
was mich noch iteressieren würde ob nach diesem langen zeitraum noch der beitrag erhoben werden darf, ist übrigens die letzte mahnung vor außergerichtlichen einigung (ps: wurde noch nie angemahnt - brennt wohl unter den nägeln) also antrag vom 08.06.2011 das sind fast 2 jahre ....
mfg andreas
« Letzte Änderung: 18. März 2013, 00:02:38 von SUPER4 »

Offline Stromfraß

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Re: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #74 am: 18. März 2013, 07:58:35 »
@Super4: zunächst würde ich noch abwarten, ob der Beitritt rechtens erfolgte oder nicht. Wenn ja, ist die Einforderung des Beitrags auch jetzt noch möglich. Die Verjährungsfrist ist durch die Mahnung ohnehin unterbrochen und die dürfte hier bei 2 Jahren liegen.
Kritisch wird es tatsächlich, wenn der IV gar nicht reagiert. Er wird der Meinung sein, die Forderung ist berechtigt. Dann würde es tatsächlich darauf hinauslaufen, zahlen oder nicht. Auch wenn das Gericht anbietet, sich außerhalb zu einigen, wird das kaum billiger.

 

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