Hallo,
uns wurde so etwas nicht angeboten.
Und zum Thema Verjährung - bei uns werden die Abschläge des laufenden Jahres immer mit den ältesten Forderungen verrechnet. Aus Sicht der EMB ist somit gar nichts verjährt, sondern der Schuldenberg baut sich irgendwann so weit auf, daß man scheinbar gar nichts für das laufende Jahr zahlt...
Wir haben im Protestschreiben eindeutig darauf hingewiesen, dass die überwiesenen Abschläge nur für das laufende Jahr gezahlt werden und NICHT mit den Altforderungen verrechnet werden sollen. Wenn man aus den Altforderungen meint noch etwas bekommen zu müssen, solle man uns verklagen. Aber - die EMB geht hier den erst einmal einfachen Weg und verrechnet es halt wie oben beschrieben.
Dazu erwarte ich übrigens noch ein Schreiben, welches Sie uns noch senden wollen. In dem soll dann aufgeschlüsselt werden, wie die Forderungslage derzeit aussieht. Sie brüten schon seit 6 Wochen darüber...
Gruß
Micha123