Wie schon mal geäußert. ist Ziel der AE derzeit nur, möglichst kein rechtskräftiges Urteil zum Thema Rückerstattungen zu bekommen, zumindest kein höhergerichtliches. Bereits am 31.12.2010 sind ein Reihe Forderungen verjährt und möglicherweise schafft man es ja, sich noch ein Jahr weiter zu retten. Da im Jahr 2009 (nach meinem Eindruck) eh der größte Teil der Verträge neu abgeschlossen wurde (angeblich wegen der BGH-Rechtssprechung und der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheit) dürfte es danach nur noch wenige Kunden geben, die auf Basis der 3-jährigen Verjährungsfrist nach Rückforderungsansprüche stellen können, vor allem mit den so günstigen vertragsanfangspreis aus den frühen Vertragsjahren. Dann kann man bei der AE und den beteiligten Gesellschaftern wieder aufatmen.
Mal schauen, ob dann die Millionenrückstellungen (die man wegen möglicher Rückzahlungsforderungen gebildet hat) bei Auflösung einen deutlichen Preisrückgang bedingen.