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Autor Thema: Revision zum BGH eingelegt - ohne Erfolg für Gasversorger  (Gelesen 11601 mal)

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Offline RR-E-ft

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Revision zum BGH eingelegt

Zitat
Konkret geht es um Gaspreisanpassungsklauseln in den Verträgen der Kunden. Die Aggerenergie argumentiert, die Verbraucher hätten die Preiserhöhungen akzeptiert, da sie später die Rechnung gezahlt hätten. Das sahen ein knappes Dutzend Kunden anders. Das Kölner Landgericht schloss sich ihnen diese Woche an und lehnte die Berufung der Aggerenergie gegen vorherige Urteile ab. „Wir warten die Begründung ab und werden dann in Revision gehen“, sagte van Dyk. Bereits Ende November hatte das Landgericht einen Fall zugunsten der Kunden entschieden. Nach der Urteilsbegründung legte die Aggerenergie Revision ein. Damit landete der Fall beim BGH.

Mit der Argumentation braucht der Versorger wohl keine Revision zum BGH einlegen.

Diese Rechtsfrage wurde bereits im BGH Urt. v. 14.07.10 VIII ZR 246/08 Rn. 57 ff. entschieden, nämlich dass die vorbehaltlose Zahlung im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln nicht zu einer Preisneuvereinbarung führt.

Soweit es keine weiteren Argumente gibt, wird der BGH wohl alsbald darauf hinweisen, dass er beabsichtigt,  die Revision durch Beschluss wegen fehlender Erfolgsaussicht zu verwerfen.

Offline bolli

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Revision zum BGH eingelegt - ohne Erfolg für Gasversorger
« Antwort #1 am: 10. Januar 2011, 08:17:40 »
Wie schon mal geäußert. ist Ziel der AE derzeit nur, möglichst kein rechtskräftiges Urteil zum Thema Rückerstattungen zu bekommen, zumindest kein höhergerichtliches. Bereits am 31.12.2010 sind ein Reihe Forderungen verjährt und möglicherweise schafft man es ja, sich noch ein Jahr weiter zu retten. Da im Jahr 2009 (nach meinem Eindruck) eh der größte Teil der Verträge neu abgeschlossen wurde (angeblich wegen der BGH-Rechtssprechung und der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheit) dürfte es danach nur noch wenige Kunden geben, die auf Basis der 3-jährigen Verjährungsfrist nach Rückforderungsansprüche stellen können, vor allem mit den so günstigen vertragsanfangspreis aus den frühen Vertragsjahren. Dann kann man bei der AE und den beteiligten Gesellschaftern wieder aufatmen.
Mal schauen, ob dann die Millionenrückstellungen (die man wegen möglicher Rückzahlungsforderungen gebildet hat) bei Auflösung einen deutlichen Preisrückgang bedingen.  ;)

Offline RR-E-ft

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Revision zum BGH eingelegt - ohne Erfolg für Gasversorger
« Antwort #2 am: 13. Februar 2012, 14:01:18 »
Aggerenergie auch vor dem BGH ohne Erfolg

Zitat
Die Aggerenergie ging vor dem Landgericht Köln in Berufung und verlor. Auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde jetzt zurückgewiesen (Aktenzeichen VIII ZR 224/11).

Zitat
Die Aggerenergie wies gestern darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang nicht um ein Urteil handele, „sondern um einen Hinweisbeschluss“. Das Revisionsverfahren sei von der Aggerenergie beendet worden.

Offline RR-E-ft

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