Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.

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userD0003:

--- Zitat ---Original von Energietourist
Für alle Firmen, die bei der Schlichtung mitmachen, muss der Urteilsspruch in jedem Einzelfall bindend sein. Ein Gang vor den Kadi muss dann ausgeschlossen sein.
--- Ende Zitat ---
Der Rechtsweg muss beiden Parteien offen bleiben.


--- Zitat ---Firmen, die dann nicht bei der Schlichtung mitmachen, hätten dann ein großes Imageproblem.
--- Ende Zitat ---
Ein Versorger kann sich dem Schlichtungsverfahren (außer durch Klage) nicht entziehen.

Mal die Seiten http://www.schlichtungsstelle-energie.de lesen, insbesondere die Verfahrensordnung !   ;)

Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle ist eine EU-Vorgabe, in D zögerlich und verspätet umgesetzt.

reblaus:
Man wird bei der Schlichtung unterscheiden müssen, zwischen Zahlungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen des Versorgers, und Ansprüchen des Verbrauchers auf Belieferung, Erstattung etc.

Nach § 111b Abs. 2 EnWG soll der Versorger auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Mahnverfahren ruhen lassen. D. h. die Schlichtungsstelle wird vorab die Erfolgsaussichten der Verbraucherbeschwerde zu prüfen haben, und bei guten Aussichten, den Versorger entsprechend veranlassen. Einer Sollvorschrift muss der Versorger im Regelfall Folge leisten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann er von dem Gebot abweichen.

Bei sonstigen Ansprüchen steht es dem Versorger frei, die Sache sofort gerichtshängig zu machen.

Bei allen Ansprüchen eines Verbrauchers stünde dem Versorger sowieso nur die Feststellungsklage zur Verfügung, um die Sache von sich aus rechtshängig zu machen. Diese ist aber nach § 256 Abs. 1 ZPO nur dann statthaft, wenn an der alsbaldigen Feststellung ein berechtigtes Interesse besteht. Das wird zu verneinen sein, solange über die Verbraucherbeschwerde nicht abschließend von der Schlichtungsstelle entschieden wurde.

Somit sind die Möglichkeiten des Versorgers, das Schlichtungsverfahren durch Klageerhebung auszuhebeln, nur beschränkt vorhanden.

Ein solches Schlichtungsverfahren dient im übrigen auch dem Interesse des Versorgers. Es wird nämlich vor einem Rechtsstreit sachkundig und unabhängig eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts vorgenommen. Mit einer solchen Bewertung dürfte es vor einem Amtsgericht für die unterlegene Seite schwer werden, ein abweichendes Urteil zu erstreiten. Amtsrichter dürften in der speziellen Rechtsmaterie nämlich nicht besser bewandert sein, als ein Schlichter.

Ich halte übrigens nichts davon, gleich von einem schlecht gemachten Gesetz zu sprechen. Meist sind die Gesetze schlecht gemacht, die detailverliebt jeden Pippifax regeln wollen. Für die Auslegung von Gesetzen sind aber die Gerichte zuständig. Dann kann die Auslegung bei neuen Erkenntnissen oder auch nur dem Zeitgeist entsprechend geändert werden, ohne jedes Mal auf die politischen Mehrheiten für ein neues Gesetz warten zu müssen.

Black:

--- Zitat ---Original von reblaus
Ein solches Schlichtungsverfahren dient im übrigen auch dem Interesse des Versorgers. Es wird nämlich vor einem Rechtsstreit sachkundig und unabhängig eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts vorgenommen. Mit einer solchen Bewertung dürfte es vor einem Amtsgericht für die unterlegene Seite schwer werden, ein abweichendes Urteil zu erstreiten. Amtsrichter dürften in der speziellen Rechtsmaterie nämlich nicht besser bewandert sein, als ein Schlichter.
--- Ende Zitat ---

Das sehe ich anders. Eine sachkundige und unabhängige Bewertung der Rechtslage kann sich der Versorger auch beim Anwalt seiner Wahl einholen. Der veröffentlicht das Ergebnis dann auch nicht auf seiner Homepage.

Da man regelmäßig vor dem Landgericht die Aufhebung von Amtsgerichts-Entscheidungen erstreiten kann, warum soll es dann nicht auch möglich sein, vor dem Amtsgericht eine andere Entscheidung zu erreichen als vor der Schlichtungsstelle? Zumal die Schlichtungsstelle im Rahmen ihrer \"Empfehlung zur Schlichtung\" einen weiteren Spielraum hat als ein Gericht.

userD0003:

--- Zitat ---Signatur von Black
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34
--- Ende Zitat ---
Müssen sich Verbraucher jetzt womöglich große Sorgen machen ?    ;)

reblaus:
@Black

Ich gebe zu, dass ich mein Urteil nicht auf eine empirische Untersuchung zur juristischen Sachkunde von Gaslieferanten gestützt haben. Allerdings ist die Sachkunde der Versorger, mit denen ich (streitig) zu tun hatte, unterirdisch. Bei denen hätte ich Hoffnung, dass ein wenig Licht sehr viel Einsicht erzeugen könnte.

Daneben gibt es auch nette Firmen, mit denen muss man sich nicht streiten.

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