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Autor Thema: Annahme des Vertrages?  (Gelesen 2874 mal)

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Offline Amiran

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Annahme des Vertrages?
« am: 08. Februar 2012, 16:19:44 »
Hallo,

nach Beauftragung eines Versorgers kam folgende Mitteilung:
\"Wir werden jetzt alle weiteren Maßnahmen zum Lieferantenwechsel einleiten. Lesen Sie dann bitte zum vorr. Lieferbeginn - **** - Ihre *zähler ab und teilen uns die Zählerstände mit. Eine Vertragsbestätigung erhalten Sie erst, wenn die Wechselbedingungen mit Ihrem bisherigen Lieferanten bzw. Netzbetreiber akzeptiert wurden und uns der Zählerstand ab Lieferbeginn vorliegt.\"

Eine Bestätigung der Annahme des Angebotes erst dann, wenn schon die Versorgung, d.h. der Vertrag, läuf? - merkwürdig.

Amiran

Offline Didakt

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Annahme des Vertrages?
« Antwort #1 am: 08. Februar 2012, 17:21:21 »
Was soll daran merkwürdig sein? Das ist vielmehr gängige Praxis. Ihnen ist die Annahme Ihres Lieferangebots bestätigt worden. Der Versorgungsvertrag kann doch erst folgen, nachdem alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Kündigung beim bisherigen Versorger, Netzanmeldung u. die Bestätigung des Netzbetreibers, evtl. SCHUFA-Anfrage u.s.w.)

Zitat
§ 20a EnWG (Lieferantenwechsel)
(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

Und weiter siehe hier.

Offline Amiran

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Annahme des Vertrages?
« Antwort #2 am: 09. Februar 2012, 10:29:15 »
Ich lese das Schreiben nur als Eingangsbestätigung meines Auftrages.
Die Versorgung kann natürlich erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, vertraglich festgelegt haben sollte man sich schon vorher. Das Schreiben des Versorgers lautet jedoch explizit \"Eine Vertragsbestätigung erhalten Sie erst, wenn ... uns der Zählerstand ab Lieferbeginn vorliegt.\"
Die Ungereimtheit fiel mir auf, da frühere Lieferanten zu diesem Zeitpunkt eine Vertagsbestätigung mit allen Konditionen schickten.

Offline Didakt

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Annahme des Vertrages?
« Antwort #3 am: 09. Februar 2012, 10:41:11 »
@ Amiran

Zitat
von Ihnen:
...vertraglich festgelegt haben sollte man sich schon vorher
.

Auf was denn, auf ungelegte Eier?  8) bleiben! Fragen Sie zwischenzeitlich bei Ihrem neuen  Versorger nach, ob alles reibungslos verläuft. Wenn ja, sind Sie auf der sicheren Seite!

 

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