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Autor Thema: Angedrohte Kündigung Sonderpreisvertrag für Erdgas  (Gelesen 6850 mal)

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Offline gertraud.ch.steger

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Angedrohte Kündigung Sonderpreisvertrag für Erdgas
« am: 24. Oktober 2005, 16:23:45 »
Hallo liebe Forumteilnehmer,

auch mir hat mein Ergasversorger, die Stadtwerke Bad Homburg, auf meinen Wiederspruch gemäß Musterschreiben Verbraucherzentrale bezüglich des Stadtwerke-Schreibens vom 19.09.05 wegen Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.10.2005 um 14,35 % folgendes erklärt bzw angedroht:
Bezüglich der Billigkeit der Gaspreise sei der Maßstab des Marktes undnicht der Kosten maßgeblich; es komme auf die in der Branche anzutreffenden marktgerechten Preise an; die einseitige Preisbestimmung sei dann als billig im Sinne von § 315 BGB anzusehen, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liege.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß im hessenweiten Vergleich die Stadtwerke Bad Homburg im unteren preisgünstigen Drittel, im Bundesvergleich im unteren Preisviertel lägen.

Als Anlagen präsentieren die Stadtwerke (als Beweis für die Nichtbereicherung der Stadtwerke) ein Testat der WIBERA Wirschaftsberatung AG, sowie ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft mit der Mitteilung der Nichtbeanstandung der Gaspreise durch die Kartellbehörde für das 1. u. 2. Quartal u. der Versicherung der telefonischen Zusage eines Nichtbeanstandungsschreibens für das 3. Quartal.

Angedroht wurde mir nach diesen Ausführungen unter Umständen die Kündigung der Sonderpreisregelung (seit der Gasabrechnung 01/2004 für das zurückliegende Jahr 2003 tritt die neue Bezeichnung \"Sondervertrag Heizgas HH niedrige Anschlußwerte\"auf, zusätzlich zu meiner bisherigen, seit 02/1999 nicht geändertenTarif-Code-Nr.)  und wörtlich \"...die Belieferung zu den Konditionen des Heizgas-Sondertarifs einzustellen, da eine allgemeine Versorgungspflicht nur im Rahmen der allgemeinen Tarife für uns besteht.\"
Bei einer Versorgung zum Allgemeinen Tarif würde ich, wobei ich wahrscheinlich unter den Grundpreistarif und nicht unter den Kleinverbrauchertarif fallen würde - das weiß ich aber nicht sicher -,
mindestens 0,57 cent Arbeitspreis brutto mehr pro kWh zahlen!

Gleichzeitig wurde angedroht, daß bei \"eigenmächtigen\"Kürzungen der Rechnungsbeträge ggf. das Mahnverfahren eingeleitet werden würde.

Wie sind nun diese Erklärungen bzw Drohungen einzuschätzen?

Droht mir eine generelle Einstellung der Gasbelieferung, nachdem ja die bisherigen \"günstigen\"Konditionen \"unter Umständen\"(welche?) gekündigt werden sollen,\"falls ich meine Einwände gegen die Preisregelung der Stadtwerke aufrecht erhalte\", oder \"nur\" Umgruppierung in die Allgemeinen Tarife?
Was soll ich den Stadtwerken antworten hinsichtlich der o.g. Drohungen?

Was habe ich zu erwarten, wenn ich bei dem erwarteten erhöhten Einzug für die Abschlagszahlung zum 31.10.05 mir das Geld von der Bank wiederhole und die Abschlagszahlug in der bisherigen Höhe selbst überweise?
Soll ich die Einzugsermächtigung in diesem Fall gleich ganz kündigen?

Ist an der Behauptung der Stadtwerke was dran, mit ihremSchreiben und ihren o.g. Erklärungen zum Thema Billigkeit und Marktvergleichen sowie den beigefügten Anlagen vom Wirtschaftsberatungsinstitut und dem Landes-Wirtschaftsministerium sei allen Anforderungen laut meinem Musterbrief Genüge getan?

Muß zugeben, so ein Schreiben seitens desMonopol-Energieversorgers schüchtert schon ein.

Gruß und Dank an alle, die sich bis hierher durchgekämpft haben.
g.steger

Offline Monaco

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Angedrohte Kündigung Sonderpreisvertrag für Erdgas
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2005, 21:34:35 »
@gertraud.ch.steger

Lassen Sie sich doch einfach nicht einschüchtern!

1. Die angeführten \"Vergleichspreise\" dienen möglicherweise der Beurteilung im Kartellrecht. Dieses trifft für Sie jedoch nicht zu. Da bei Ihnen §315 greift, sollte sich Ihr Versorger schon etwas besseres einfallen lassen.

2. Das Testat braucht Sie nicht zu interessieren. Ein solches kann sich ein jeder ausstellen lassen. Da es wahrscheinlich kaum unabhängig ist, würde selbst ein Gericht dieses gar nicht als Beweismittel zulassen.

3. Da Sie sich selbst nichts vorzuwerfen haben, wenn Sie immer pünktlich den alten Preis bezahlen, schafft sich Ihr Versorger mit einer Umgruppierung eher noch zusätzliche Probleme. Schließlich wollten Sie ja keinen anderen Tarif.

4. Sie sollten die Einzugsermächtigung zunächst nicht selbst kündigen. Dies können Sie später immer noch, falls sich Ihr Versorger nicht an die Spielregeln hält. Halten Sie diesen Trumpf einfach zurück.

5. Schreiben Sie Ihrem Versorger, dass Sie an Ihrem Widerspruch festhalten werden. Genügend Argumente finden Sie beim durchstöbern der vergangenen Forenbeiträge.

6. Und abschließend haben Sie keine Angst, dass Ihnen der Gashahn ganz zugedreht wird. Da haben sich schon andere Versorger eine blutige Nase geholt. Erst wenn Sie dies konkret mit Termin angedroht bekommen müssen Sie reagieren. Das Forum wird Ihnen dabei helfen.

7. Natürlich ist den Anforderungen zum Nachweis der Billigkeit der Preise mit diesem Schreiben bei Weitem nicht genüge getan, auch wenn man dies gern so sähe ...

Zeigen Sie Ihrem Versorger, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen und warten Sie zunächst ab, was dieser unternimmt.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline Graf Koks

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Angedrohte Kündigung Sonderpreisvertrag für Erdgas
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2005, 22:49:08 »
@gertraud.ch.steger:

Nicht bange machen lassen:

Es besteht kein Recht zur einseitigen Kündigung des Vertrages durch die SW Homburg. Selbst wenn die Stadtwerke dies tun, wird dieser Schuss nach hinten losgehen, denn auch die \"gesetzlichen Tarife\", in die Versorger ihre Kunden gerne abschieben, unterliegen einer vollen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB.  Hier hat erst kürzlich ein Versorggungsunternehmen vor dem LG Gera einen gehörigen Schuss vor den Bug erhalten, vgl. hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1626

Daneben gilt: Eine Kündigung dürfte rechtsmißbräuchlich sein, weil sie allein dem Umstand geschuldet ist, dass Sie von Ihrem gesetzlich zustehenden Recht Gebrauch gemacht haben, dem Versorger die Darlegung der Angemessenheit seiner Preise abzuverlangen. Wenn das keine Diskriminierung ist, was denn dann ?  Eine Klage gegen eine etwaige Kündigung dürfte erfolgversprechend sein.

Sie sollten umgehend die zuständige Energieaufsicht im Hessischen Wirtschaftsministerium verständigen.

Natürlich kann Ihr Versoger ein Mahnverfahren gegen Sie in Gang bringen, aber wenn Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wird es für die SW knifflig.  In den meisten Muster- Widerspruchsschreiben steht ja nicht ohne Grund drin, dass dieses Schreiben im Falle der gerichtlichen Geltendmachung vorzulegen ist, um nicht den Eindruck einer falschen Sachverhaltsdarstellung zu erwecken.

Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass Ihr Versorger sehenden Auges in einen aussichtslosen Prozess steuert.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

 

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