Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Generalversammlung  (Gelesen 91211 mal)

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Offline herbertj

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Generalversammlung
« Antwort #75 am: 18. Juni 2012, 10:27:50 »
so wie ich das verstanden habe hat der vs dem ar die info vorab gegeben, dass die verträge unterschrieben werden aus den gründen, die auf der gv vorgetragen wurden. auf grund ein einer änderung zur gunsten der egnw wurde der vertrag überarbeitet. der ar hat die geänderte fassung erhalten und unterstellte nun dem vs, einen beschluss ignoriert zu haben, der einen tag nach der vertragunterschrift von ar einging. also vertrag unterschrieben, nächster tag beschluss vom ar nicht zu unterschreiben, tags darauf änderung vorgenommen.
ich finde es persönlich aber schade, dass vergessen wird, dass herr kreye sich im august2011 genau so vorgestellt hat, wie es tatsächlich ist. wir alle hatten  keine probleme damit  seinen strom zu beziehen und jetzt wird gegen die firstcon gehetzt , die zum zweiten mal helfen wollte und auch kann, mit konditionen/provisionen, die über dem durchschnitt für die egnw liegen.

zudem wäre es schön, wenn antworten so verfasst werden, das ein normalsterblicher diese auch versteht, denn das ist nach dem ganzen durcheinander auf der gv dringend nötig.

Offline masterflok

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Generalversammlung
« Antwort #76 am: 18. Juni 2012, 10:49:16 »
Zitat
Original von herbertj
wir alle hatten  keine probleme damit  seinen strom zu beziehen und jetzt wird gegen die firstcon gehetzt , die zum zweiten mal helfen wollte und auch kann, mit konditionen/provisionen, die über dem durchschnitt für die egnw liegen.
Da Sie behaupten, die Konditionen liegen über dem Durchschnitt, können sie das doch auch sicherlich mit Zahlen unterlegen.

Die FirstCon hat folgende Kosten kalkuliert:
- 150.000€ Sicherheitsleistung in BAR (aktuell muss lediglich gebürgt werden, ein GROSSER Unterschied!)
- 146.000€ (Netto) Setup-Kosten für rund 3.000 Kunden wurden veranschlagt (~50€ je Kunde ; die EGNW trägt 50%)
- Konditionen für Strom sind nur durchschnittlich bis schlecht! Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Grundgebühr zahlen Haushalte mit niedrigen Verbräuchen (< 3000kWh) sogar drauf!!!
- Abgesehen vom Namen hat die Genossenschaft nur noch eine vermittelnde Aufgabe, und zwar zu einem einzigen Anbieter! Hierzu bedarf es beim besten Willen keine Genossenschaft!

Offline herbertj

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Generalversammlung
« Antwort #77 am: 18. Juni 2012, 11:21:30 »
wenn sie da waren, wüßten sie das ihre zahlen so nicht stimmen:

sicherheitsleistungen von ca. 150.000,-€ nicht in bar sondern als bankbürgschaft (würde herr kreye annehmen!)
setup kosten für die egnw 72.000,-€, die ander häfte übernimmt firstcon!!!

dafür aber gute provisionen für die egnw und die dienstleisterkosten von 144.000,-€p/a. für sh fallen weg!

zudem wurde klipp und klar gesagt, dass die möglichkeit besteht, sobald guthaben und eine sichere grundlage für die egnw da ist, sofort wieder zum eigenen lieferantenstatus zurück zu kehren.

für mich heisst dass sh 144.000,-€ eingespart, dafür 72.000,-€ € bezahlt (einmalig) in diesem jahr also schon mal plus 72.000,-€ und am strom ändert sich gar nichts! nur kommt jetzt noch gas dazu, wofür die egnw auch provisionen erhält.

wäre ein anderer anbieter bereit gewesen zu den konditionen mit der egnw zusammen zuarbeiten (was nicht der fall ist) hätte man auch diesen genommen!

Offline masterflok

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Generalversammlung
« Antwort #78 am: 18. Juni 2012, 12:09:18 »
Zitat
Original von herbertj
wenn sie da waren, wüßten sie das ihre zahlen so nicht stimmen:

(...)

sicherheitsleistungen von ca. 150.000,-€ nicht in bar sondern als bankbürgschaft (würde herr kreye annehmen!)

(...)

setup kosten für die egnw 72.000,-€, die ander häfte übernimmt firstcon!!!

(...)

dafür aber gute provisionen für die egnw und die dienstleisterkosten von 144.000,-€p/a. für sh fallen weg!

(...)

am strom ändert sich gar nichts!
Ich war sehr wohl da, und zwar bis zum bitteren Ende!  :rolleyes:

(...)

Im Vertrag war von 150.000€ in BAR die rede! Das er sich auch mit einer Bürgschaft zufrieden gegeben hätte, wurde überhaupt nicht gesagt, verbreiten Sie doch nicht diese Falschinformation!  :rolleyes:

(...)

Hätten Sie sich die Mühe gemacht und meinen Beitrag aufmerksam gelesen, so hätten sie gemerkt, dass ich die Teilung der Kosten erwähnt habe (gleichbedeutend mit 50%)  :rolleyes:

Meine Kritik: Sind tatsächlich 50€ je Kunde nötig? Welche Kosten / Welcher Arbeitsaufwand fällt an?

Übrigens sind es noch immer 146.000 bzw. 73.000€ (Netto) bei Kostenteilung, ich habe extre noch mal nachgesehen! Wobei noch zu sagen ist, dass der erste Vorschlag seitens FirstCon diese Kostenteilung gar nicht vorgesehen hätte. Hier wären also auf einen Schlag knapp 300.000€ an FirstCon geflossen, ohne bereits eine Kilowattstunde geliefert zu haben!

(...)

Was sind denn gute Provisionen? Nennen Sie doch mal zahlen! Oder nur heiße Luft?  :rolleyes:

Nein, die Dienstleistungskosten fallen eben nicht weg, nur sind diese im deutlichen höheren Arbeitspreis widerzufinden.

(...)

Natürlich ändert sich beim Strom etwas, er wird deutlich teurer! Wie naiv sind Sie denn?


Allegemin hatte ich bei der GV das Gefühl, dass fast keiner einen Plan von der Materie hatte. Durchschnittsalter im Bereich zwischen 50 und 60, die Runde erinnerte eher an einen Kaffee-Verein!

Offline Frl.Sonnig

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Generalversammlung
« Antwort #79 am: 18. Juni 2012, 12:26:05 »
Also, der Strompreis wurde vor dem Vertrag angehoben und ändert sich jetzt nicht mehr. Das ist das Eine.

Ich war auch da, saß fast ganz hinten und Herr Kreye hat gesagt das eine Bankbürgschaft akzeptiert wird....

Kreye hat gesagt es ändert sich nichts und die letzte Strompreisanpassung kann bis zum 20.06.2012 mit einem Sonderkündigungsrecht abgelehnt werden.

Zudem werden die Sicherheiten von Südweststrom, die dort hinterlegt sind, einfach an die Firstcon weitergeleitet!

In dem Beispiel von Herrn Lange, Präsentation, wurde von Provisionszahlungen in Höhe von  5,-€ pro Megawatt Stunde Strom und 1,-€ pro MWH Gas gesprochen. Andere Anbieter geben weniger und/oder nur eine einmalige Provisionszahlung pro Kunde, wobei Firstcon monatlich zahlt, solange Kunden da sind.

Vielleicht waren Sie ja gerade mal \"austreten\" als dieser wichtige Punkt  besprochen wurde.. :]


edit: zudem finde ich es unverschämt Genossen, die ein gewisses Alter erreicht haben hier als  \"dumm\" hinzustellen.

Offline uwes

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Generalversammlung
« Antwort #80 am: 18. Juni 2012, 12:47:48 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Außerdem kann man dann endlich beim Grundversorger einen Preiswiderspruch einlegen, der sich auf den Gesamtpreis und nicht nur auf dessen Erhöhung bezieht.

Das geht wohl erst, wenn man nach Beginn der Grund/Ersatzversorgung eine Preiserhöhung erhält. Ansonsten gilt der Preis zu Beginn der Versorgung als akzeptiert und vereinbart.

Sie haben meine Nachricht nicht richtig gelesen. Man kann u.a. dann einen einseitig festgesetzten Preis akzeptieren, wenn man nicht widerspricht. Da auch der anfagngspreis einseitig festgesetzt wird, kann man dem Preis in der Grundversorgung sofort widersprechen. Der Widerspruch bezieht sich dann auf den Gesamtpreis.

@Herbertj

Ihre Anstrengungen, das Vorstandshandeln erträglicher darzustellen ehrt Sie, lenkt aber nicht davon ab, dass sich hier ein unglaublicher Vorgang zugetragen hat.

Meine Anmerkungen zu Ihren Darstellungen hier wie folgt:

Zitat
so wie ich das verstanden habe hat der vs dem ar die info vorab gegeben, dass die verträge unterschrieben werden aus den gründen, die auf der gv vorgetragen wurden. auf grund ein einer änderung zur gunsten der egnw wurde der vertrag überarbeitet.

Welche Änderung mit welchen Vorteilen meinen Sie? Meines Wissens gibt es nur einen Vertrag, der die EGNW zu erheblichen Zahlungen verpflichten soll, obwphl FirstCon das gesamte Kundengeschäft von der EGNW übertragen bekommen sollte.
Die Vertragsleistungen wurden in der GV mit dem Kauf eines Autos vom  beschrieben, wenn der Verkäufer dem Käufer noch Geld dazu gibt, wenn der Käufer das Auto kauft.

Zitat
der ar hat die geänderte fassung erhalten und unterstellte nun dem vs, einen beschluss ignoriert zu haben, der einen tag nach der vertragunterschrift von ar einging. also vertrag unterschrieben, nächster tag beschluss vom ar nicht zu unterschreiben, tags darauf änderung vorgenommen.

Bringen Sie hier nicht etwas durcheinander? Der AR hat einen Vertragsentwurf erhalten, der zum Zeitpunkt des Erhalts schon unterschrieben war. Zugleich hatte der Vorstandsvorsitzende dem AR mitgeteilt, er würde den Vertrag erst nach der GV unterzeichnen.

@alle

Der (ehemalige) AR - Vorsitzende Kreye und der Vorstandsvorsitzende Herr Lange vereinbaren einen Vertrag, nach dem die gesamten Kunden der EGNW der FirstCon \"überschrieben\" werden sollten. Als Gegenleistung dafür sollte die EGNW auxch noch Geld dazu geben.

Das wäre (in größer natürlich aber im Ergebnis nicht anders)  ja so, als ob der  Deutsche Bank Vorstand alle Deutsche Bank Kunden der Commerzbank überschreibt und die Deutsche Bank dafür der Commerzbank noch Geld gibt.

Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline masterflok

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Generalversammlung
« Antwort #81 am: 18. Juni 2012, 12:49:19 »
Zitat
Original von Frl.Sonnig
Also, der Strompreis wurde vor dem Vertrag angehoben und ändert sich jetzt nicht mehr. Das ist das Eine.

[...]

Ich war auch da, saß fast ganz hinten und Herr Kreye hat gesagt das eine Bankbürgschaft akzeptiert wird..

[...]

Zudem werden die Sicherheiten von Südweststrom, die dort hinterlegt sind, einfach an die Firstcon weitergeleitet!

[...]

In dem Beispiel von Herrn Lange, Präsentation, wurde von Provisionszahlungen in Höhe von  5,-€ pro Megawatt Stunde Strom und 1,-€ pro MWH Gas gesprochen. Andere Anbieter geben weniger und/oder nur eine einmalige Provisionszahlung pro Kunde, wobei Firstcon monatlich zahlt, solange Kunden da sind.
Der Strompreis ändert sich nicht mehr? Gibt es eine vertraglich festgehaltene Preisbindung? FirstCon kann, meiner Auffassung nach, jederzeit den Preis nach oben korregieren, was sollte sie daran hindern?

[...]

Uhrzeit? Wann soll er das gesagt habe? Das müsste ja dann im Protokoll wiederzufinden sein!

[...]

Bei Südweststrom liegt eben kein Geld, das hat doch Herr Redeker gesagt. Die EGNW bürgt lediglich für 150.000€, Geld ist jedoch nie geflossen!

[...]

FirstCon verspricht der EGNW eine Provision von 0,5cent je Kilowattstunde Strom. Hierzu möchte ich mal eine kleine Rechnung durchführen.

(PLZ: 30890)
FirstCon Direktkunde: 22,12cent je kWh ; 121,92€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1006,72€

FirstCon über EGNW: 22,54cent je kWh ; 125,66€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1027,26€
Provision an EGNW: 20€
Effektivpreis: 1007,26€

Und die Setup-Kosten sind an dieser Stelle noch gar nicht berücksichtigt!


Aber schon erstaunlich, dass einige wirklich meinen, dass Angebot sei gut!  :rolleyes:

Offline Frl.Sonnig

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Generalversammlung
« Antwort #82 am: 18. Juni 2012, 13:09:34 »
Nachdem Sie alles in Frage stellen hören Sie jetzt auf die Aussage von Redeker????

Wie Sie sehr schön errechnet haben, eine durchschnittliche Provision von 20,-€ pro Haushalt an die EGNW zahlt, rechnen Sie doch mal weiter...

20,-€ x ca. 3000 Mitglieder dividiert durch 12 Monate + die Gasprovison nach dem gleichen Modell ....= monatliche Provisionszahlung

Zudem gibt es bestimmt auch Stromkunden in der EGNW, die als Firma etc. einen viel höheren Verbrauch haben.

Wenn man die Erklräung zum Wirtschaftsplan 2012 zugelassen hätte und eine Erläuterung des Jahresabschlusses bekommen  hätten , wüßten wir jetzt alle, was jetzt oder in der Zeit als Lieferant monatlich als Gewinn, nach Abzug aller Kosten, rüber gekommen wäre.

Aber die Mehrheit hat entschieden und so müssen wir abwarten was da noch kommt.

....aber hatte ich Sie nicht so verstanden, dass Sie sowieso schon alle Verträge gekündigt haben??? Warum dann noch diese Aufregung?

Offline masterflok

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Generalversammlung
« Antwort #83 am: 18. Juni 2012, 13:24:12 »
Haben Sie überhaupt meine Rechnung verstanden? Nach ihrer Logik glauben Sie wohl auch an Mobilfunkgeräte zum Kaufpreis von nur einem Euro ... Wieso? Weil Sie die Gesamtkosten nicht überblicken! Die \"ach so tolle\" Provision zahlt indirekt der Kunde. Hinzu kommen die Setupkosten in der Höhe von 73.000€ (netto). Je nach Kundenzahl (aktuell stark rückläufig!) benötigt die Genossenschaft 1-2 Jahre um überhaupt das erste mal eine Provisonszahlung zu verbuchen!

Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist preislich günstiger, wenn alle Genossen direkt zu FirstCon gehen, sprich ein Kostenvorteil existiert ab dem 01.07. nicht mehr!

Offline userD0003

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Generalversammlung
« Antwort #84 am: 18. Juni 2012, 13:26:54 »
Zitat
Original von herbertj
wenn sie da waren, wüßten sie das ihre zahlen so nicht stimmen:

sicherheitsleistungen von ca. 150.000,-€ nicht in bar sondern als bankbürgschaft (würde herr kreye annehmen!)
setup kosten für die egnw 72.000,-€, die ander häfte übernimmt firstcon!!!

... und die dienstleisterkosten von 144.000,-€p/a. für sh fallen weg!

für mich heisst dass sh 144.000,-€ eingespart, dafür 72.000,-€ € bezahlt (einmalig) in diesem jahr also schon mal plus 72.000,-€ ...
@herbertj, da bringen Sie anscheinend etwas durcheinander:

1. Sicherheitsleistungen von ca. 150 T€ durch EGNW: Ob \"in Bar\" oder als \"Bankbürgschaft\" ist im Ergebnis egal. Eine Bankbürgschaft ist ein Kredit, für den eine lfd. Avalprovision an die Bank zu zahlen ist. Aber aufgrund der Eigenkapitalsituation wird keine Bank diesen Kredit ohne entsprechende Sicherheitsleistung einräumen! Und wenn bisher nur die EGNW für die Stromlieferung bürgen musste, dann ist das etwas völlig anderes.

2. Setup-Kosten ca. 146 T€, davon 50% durch EGNW: Das sind einmalige Kosten für das Anlegen des Kundenstamms bei FirstCon bzw. deren Dienstleister. Die Dienstleisterkosten (bei sh bisher 144 T€ p.a.?) fallen auch bei FirstCon weiterhin an und werden, wie von @masterflok bereits ausgeführt, durch die Kunden mit dem GP/AP bezahlt . Also keine Ersparnis, sondern einmalig, zusätzliche Kosten von 73 T€!

Insgesamt wäre die Liquidität der EGNW mit mind. 223 T€ belastet worden, das Geld dürfte aber nicht vorhanden sein.

Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, wie man das bei einer Wiederaufnahme der Energielieferung lösen will!?

Offline uwes

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Generalversammlung
« Antwort #85 am: 18. Juni 2012, 13:36:12 »
Zitat
Original von Frl.Sonnig
Also, der Strompreis wurde vor dem Vertrag angehoben und ändert sich jetzt nicht mehr. Das ist das Eine.

Sie sind ja ein sonniges Gemüt. Wer soll denn den Preis gegenüber wem erhöhen/anpassen? Kein kunde ist Vertragspartner von FirstCon. Anpassen kann nur die EGNW.

Zitat
Original von Frl.SonnigIch war auch da, saß fast ganz hinten und Herr Kreye hat gesagt das eine Bankbürgschaft akzeptiert wird....

Herr Kreye hat gesagt, Herr Mücke hat gesagt.... Ich empfehle Ihnen wirklich, sich zunächst die vertraglichen Verpflichtungen vor Augen zu führen. Vielleicht haben Sie ja schon einmal einen Mobilfunklaufzeitvertrag abgeschlossen. Was hat denn da der Verkäufer \"gesagt\"?
Also im Ernst: Man muss kein Spezialist sein um zu erkennen, dass das was die Herren Kreye und Vorstand \"gesagt\" haben nicht ganz mit dem übereinstimmt, was im Vertrag \"geschrieben\" ist. Gerade weil sie aber gebeten worden sind, den Inhalt und Umfang des Vertrages vollständig gegenüber den anwesenden Genossen darzulegen, muss die insoweit \"gesagte\" Unvollständigkeit hier noch einmal hervorgehoben werden.

Zitat
Original von Frl.SonnigKreye hat gesagt es ändert sich nichts und die letzte Strompreisanpassung kann bis zum 20.06.2012 mit einem Sonderkündigungsrecht abgelehnt werden.

Können Sie mir sagen, in welchem Vertrag mit welchem Vertragspartner das so geschrieben steht? Oder finden Sie eine Stütze in einem Gesetz?

Zitat
Original von Frl.SonnigZudem werden die Sicherheiten von Südweststrom, die dort hinterlegt sind, einfach an die Firstcon weitergeleitet!
Stimmt: das Hat Herr Kreye auch \"gesagt\" Nur leider steht davon nichts im Vertrag.

Zitat
Original von Frl.SonnigIn dem Beispiel von Herrn Lange, Präsentation, wurde von Provisionszahlungen in Höhe von  5,-€ pro Megawatt Stunde Strom und 1,-€ pro MWH Gas gesprochen. Andere Anbieter geben weniger und/oder nur eine einmalige Provisionszahlung pro Kunde, wobei Firstcon monatlich zahlt, solange Kunden da sind.

Woher wissen Sie, ob das Angebot wirklich so konkurrenzlos ist? Weil Herr Kreye das \"gesagt\" hat?

Und was sagen Sie zu den vorgesehenen sehr viel höheren Zahlungsverpflichtungen der EGNW gegenüber FirstCon? Blenden Sie die einfach aus?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline masterflok

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« Antwort #86 am: 18. Juni 2012, 13:44:42 »
Zitat
Original von uwes
Das wäre (in größer natürlich aber im Ergebnis nicht anders)  ja so, als ob der  Deutsche Bank Vorstand alle Deutsche Bank Kunden der Commerzbank überschreibt und die Deutsche Bank dafür der Commerzbank noch Geld gibt.

Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.
So ist es! Und die auf den ersten Blick attraktiven Provisionen werden indirekt durch höhere Arbeits- und Grundpreise bei den Genossen abgeschöpft.

Ich hab übrigens noch mal nachgerechnet. Bei 4700kWh, was möglicherweise den Durchschnittverbrauch unserer Genossen darstellen könnte, haben wir den Breakeven-Point

FirstCon Direktkunde: 22,12cent je kWh ; 121,92€ GG im Jahr ; 4700kWh => 1161,56€
FirstCon über EGNW: 22,54cent je kWh ; 125,66€ GG im Jahr ; 4700kWh => 1185,04€ - 23,50€ Provision => 1161,54€

Und dennoch bleibt an der Genossenschaft noch folgendes hängen:
- Mitgliederverwaltung (nicht zu verachten!)
- Setupkosten
Unterm Strich nicht lohnenswert!

\"Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.\"

Offline Frl.Sonnig

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Generalversammlung
« Antwort #87 am: 18. Juni 2012, 13:56:17 »
Zitat
Original von uwes
Woher wissen Sie, ob das Angebot wirklich so konkurrenzlos ist? Weil Herr Kreye das \"gesagt\" hat?

ne, weil der VS das gesagt hat und dem AR eine Liste mit den Alternativen, die gegeben waren, weiter geleitet hat.

und was im Vertrag steht wissen Sie, ich und alle anderen leider nicht.
Wenigsten hat mal jemand was gesagt  ;)
und das hörte mir persönlich plausibler an als das was von Röttges/Boese kam. Ihre Beiträge mal herausgenommen, denn Sie haben  ja als Sprachrohr für die beiden Herren fungiert und waren natürlich brillant in der Rhetorik, als RA aber auch durchaus nachvollziehbar.

Offline userD0003

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« Antwort #88 am: 18. Juni 2012, 13:57:41 »
Das alles ist ein Streit \"um Kaiser\'s Bart\". Allein maßgeblich ist, dass die EGNW die Kundenverträge nicht ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Kunden an einen Dritten übertragen kann. Weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat noch die Generalversammlung kann diese Entscheidung für den einzelnen Kunden treffen !!!

edit: Die erfolgte unautorisierte Weitergabe der Kundendaten an FirstCon ist ein strafrechtlich relevanter Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen. Und wenn den Kunden finanzieller Schaden entsteht (z.B. durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers), dann ist die EGNW schadensersatzpflichtig, da die Vertragspflichten nicht erfüllt wurden!

Offline masterflok

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Generalversammlung
« Antwort #89 am: 18. Juni 2012, 14:04:34 »
Zitat
Original von Frl.Sonnig
Zitat
Original von uwes
Woher wissen Sie, ob das Angebot wirklich so konkurrenzlos ist? Weil Herr Kreye das \"gesagt\" hat?

ne, weil der VS das gesagt hat und dem AR eine Liste mit den Alternativen, die gegeben waren, weiter geleitet hat.
Was sagen Sie zu meiner Rechnung? Offensichtlicher geht es ja wohl nicht, dass das Angebot schlecht ist!

Haben sie mal einen Preisvergleich bei Verivos durchgeführt? Sie können auch gerne sämtliche Bonuszahlungen und Paketangebote ausblenden. Zumindest bei uns im Versorgungsgebiet sind rund 100 Tarife anderer Anbieter günstiger, darunter auch sehr viele namhafter Lieferantenten. Sie sollte nämlich nicht den Zweck der Genossenschaft vergessen, ich Zitiere:

Zitat
\"Die EGNW will als genossenschaftliche Organisation dazu beitragen, dass die Verbraucher [...] die benötigte Energie preisgünstig erwerben können.\"

 

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