Original von Netznutzer
Außerdem kann man dann endlich beim Grundversorger einen Preiswiderspruch einlegen, der sich auf den Gesamtpreis und nicht nur auf dessen Erhöhung bezieht.
Das geht wohl erst, wenn man nach Beginn der Grund/Ersatzversorgung eine Preiserhöhung erhält. Ansonsten gilt der Preis zu Beginn der Versorgung als akzeptiert und vereinbart.
Sie haben meine Nachricht nicht richtig gelesen. Man kann u.a. dann einen einseitig festgesetzten Preis akzeptieren, wenn man nicht widerspricht. Da auch der anfagngspreis einseitig festgesetzt wird, kann man dem Preis in der Grundversorgung sofort widersprechen. Der Widerspruch bezieht sich dann auf den Gesamtpreis.
@Herbertj
Ihre Anstrengungen, das Vorstandshandeln erträglicher darzustellen ehrt Sie, lenkt aber nicht davon ab, dass sich hier ein unglaublicher Vorgang zugetragen hat.
Meine Anmerkungen zu Ihren Darstellungen hier wie folgt:
so wie ich das verstanden habe hat der vs dem ar die info vorab gegeben, dass die verträge unterschrieben werden aus den gründen, die auf der gv vorgetragen wurden. auf grund ein einer änderung zur gunsten der egnw wurde der vertrag überarbeitet.
Welche Änderung mit welchen Vorteilen meinen Sie? Meines Wissens gibt es nur einen Vertrag, der die EGNW zu erheblichen Zahlungen verpflichten soll, obwphl FirstCon das gesamte Kundengeschäft von der EGNW übertragen bekommen sollte.
Die Vertragsleistungen wurden in der GV mit dem Kauf eines Autos vom beschrieben, wenn der Verkäufer dem Käufer noch Geld dazu gibt, wenn der Käufer das Auto kauft.
der ar hat die geänderte fassung erhalten und unterstellte nun dem vs, einen beschluss ignoriert zu haben, der einen tag nach der vertragunterschrift von ar einging. also vertrag unterschrieben, nächster tag beschluss vom ar nicht zu unterschreiben, tags darauf änderung vorgenommen.
Bringen Sie hier nicht etwas durcheinander? Der AR hat einen Vertragsentwurf erhalten, der zum Zeitpunkt des Erhalts schon unterschrieben war. Zugleich hatte der Vorstandsvorsitzende dem AR mitgeteilt, er würde den Vertrag erst nach der GV unterzeichnen.
@alle
Der (ehemalige) AR - Vorsitzende Kreye und der Vorstandsvorsitzende Herr Lange vereinbaren einen Vertrag, nach dem die gesamten Kunden der EGNW der FirstCon \"überschrieben\" werden sollten. Als Gegenleistung dafür sollte die EGNW auxch noch Geld dazu geben.
Das wäre (in größer natürlich aber im Ergebnis nicht anders) ja so, als ob der Deutsche Bank Vorstand alle Deutsche Bank Kunden der Commerzbank überschreibt und die Deutsche Bank dafür der Commerzbank noch Geld gibt.
Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt.