Energiepreis-Protest > FlexStrom

Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom

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berghaus:

--- Zitat ---aus hier
Die Kläger haben das Vertragsverhältnis mit E-Mail vom 27.11.2010 zum 31.01.2011, mithin vor Ablauf des am 31.01.2011 ablaufenden 1. Vertragsjahres gekündigt. Die Klausel ist entgegen der Auffassung der klagenden Partei auch in ihrem Wortlaut eindeutig und nicht missverständlich; vorliegend wurde zum 31.01.2011, 24.00 Uhr und nicht für die Zeit nach dem 01.02.2011 00:00 Uhr gekündigt, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern.
--- Ende Zitat ---

Wenn man nun zwar im ersten Jahr, aber nicht zum Ablauf desselben, sondern zum Beginn des neuen Jahres kündigt, läuft dann der Vertrag noch ein weiteres Jahr?

Oder wäre das die Lösung der juristischen Sekunde und der Ausdrucksweise, um den Bonus doch zu erhalten und nicht in die zweite Runde mit Verteilung des Bonus auf zwei Jahre gehen zu müssen?

berghaus 02.02.12

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