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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom

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DieAdmin:
http://www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

GUMPi:
Viel interessanter und hilfreicher für FlexStrom-Kunden bzw. -Geschädigte finde ich die Informationen der VZ Berlin:

http://www.vz-berlin.de/UNIQ132792392328397/link1004491A.html

So wird hier darauf hingewiesen, dass die VZ Berlin aktuell eine Klage gegen die strittige Bonusklausel \"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.\" (Anm.: AGB Stand 10.07.2009 bis einschl. 20.04.2011) laufen hat.


--- Zitat ---Auszug aus o.g. Veröffentlichung der VZ Berlin:

Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, haben zwei Möglichkeiten:

[*]Sie können in aller Ruhe den Ausgang eines von der Verbraucherzentrale Berlin durchgeführten Klageverfahrens abwarten und erst anschließend Ihren Rückzahlungsanspruch durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Berlin will dem Unternehmen gerichtlich untersagen lassen, sich auf die besagte Bonus-Klausel zu berufen, die im Fall der Schlichtungsstelle zugrunde lag. Sie fordert zudem eine Erklärung von Flexstrom an die Kunden, dass der Bonus erstattet wird. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier auch keine Eile geboten.
[*]Sie könnten auch versuchen, Ihren Anspruch auf den Bonus gerichtlich durchzusetzen und entweder eine Zahlungsklage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. Die Klage können Sie entweder gemäß § 12 ZPO am allgemeinen Gerichtsstand von FlexStrom (= AG Berlin-Tiergarten) oder gemäß § 29 ZPO am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (= Wohnsitz des Verbrauchers) erheben. Da der Streitwert in der Regel unter 600,- € liegt, wäre ein Urteil des Amtsgerichts nicht berufungsfähig. Sie sollten daher schon in der Klageschrift beantragen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zuzulassen! Daran ist das Gericht aber nicht gebunden.[/list]
--- Ende Zitat ---

Die Erfolgsaussichten der Klage der VZ Berlin, die wohl beim LG Berlin anhängig sein dürfte, sollte man jedoch offensichtlich nicht überbewerten:

http://www.flexstrom-blog.de/2012/01/20/berufung-gegen-urteil-des-ag-tiergarten-erfolgreich/

Bleibt zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und dann weiter auf ein Einsehen der Richter zu hoffen...


P.S.: Für diejenigen, die noch nicht die \"ach so kundenfreundliche\" Auflistung der Urteile in Sachen Bonus kennen, hier der Link: http://www.flexstrom.de/uebersicht_gerichtsurteile.php

Energiesparer51:
...und dran denken, dass die selben Akteure jetzt unter dem Namen \"Löwenzahn\" Strom \"verschenken\". Damit dürfte man besonders unkritische Kunden auch von dem eigenen Unternehmen abwerben und dessen Einnahmesituation eher verschlechtern.

 ;)

heinz1234:

--- Zitat ---Original von GUMPi
Die Erfolgsaussichten der Klage der VZ Berlin, die wohl beim LG Berlin anhängig sein dürfte, sollte man jedoch offensichtlich nicht überbewerten:

http://www.flexstrom-blog.de/2012/01/20/berufung-gegen-urteil-des-ag-tiergarten-erfolgreich/

Bleibt zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und dann weiter auf ein Einsehen der Richter zu hoffen...

--- Ende Zitat ---
Ich habe ein Antwortschreiben von Flexstrom auf meine Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erhalten. Dort wird auch bereits auf das o. g. Urteil eingegangen:

--- Zitat ---Flexstrom
Da Sie eines der wenigen anderslautenden Urteile des Amtsgerichts Tiergarten zitieren, müssen wir darauf hinweisen, dass mittlerweile das erste Berufungsurteil in Bonussachen vorliegt. Das Landgericht Berlin (Az.: 56 S 5g/11) hat ausdrücklich unserer Berufung stattgegeben und eine von uns angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, die den Bonus gewährt, vollumfänglich aufgehoben.

--- Ende Zitat ---
Naja, damit hat Flexstrom erst einmal Oberwasser. Ich werde jetzt den Ausgang des Verfahrens der Verbraucherzentrale Berlin abwarten, aber ehrlich gesagt habe ich die Hoffnung aufgegeben, den Bonus noch zu erhalten.

superhaase:
Da sollte man in solchen Fällen mit gleichlautender Klausel wohl dazu übergehen, nicht zu kündigen, sondern ein zweites Jahr drin bleiben und einer Preiserhöhung mit Bestreiten einer zulässigen Preisänderungsklausel (§307) und hilfsweise Unbilligkeitseinwand ($315) widersprechen.

Wenn man Glück hat, kündigt dann der Versorger und man hat Anspruch auf den Bonus.  :D

Wenn nicht, dann hat man gute Chancen, den alten Preis weiter zu zahlen, und muss sich den Bonus halt auf zwei Jahre aufgeteilt denken.

ciao,
sh

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