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Der Verwalter beruft sich auf das sogenannte \"Trennungsprinzip\", wonach Vermögen verschiedener Gesellschaften nicht vermischt werden dürfen. Eine unzulässige Rechtsauslegung, kritisieren renommierte Insolvenzrechtler: Aus den Verträgen der TelDaFax sei für den Durchschnittskunden nicht zu erkennen gewesen, dass er es mit verschiedenen Gesellschaften zu tun gehabt habe. Somit seien diese Verträge sittenwidrig gewesen. Außerdem habe das für Außenstehende undurchschaubare Firmengeflecht der TelDaFax-Gruppe wohl nur dazu gedient, die permanente Zahlungsunfähigkeit zu verschleiern. Auch aus diesem Grund dürfe der Insolvenzverwalter jetzt nicht von getrennten Gesellschaften ausgehen.
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