Energiebezug > Strom (Allgemein)
Darf der Netzbetreiber Strom sperren ??
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Zutreffend ist:
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wenn der aktuelle Lieferant zur Einstellung der Versorgung gegenüber dem Kunden berechtigt ist und vom Netzbetreiber deshalb die Unterbrechung verlangt, wobei die im Gesetz vorgsesehenen Formalien einzuhalten sind.
--- Ende Zitat ---
Dabei sind Strom- oder Gasschulden nicht \"per se\" ein Berechtigungsgrund, die Sperrung zu veranlassen. Es kommt auch sehr auf die jeweiligen Umstände an (Höhe der Schulden, Widerspruch gegen die Preise ?, etc.).
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wenn der aktuelle Lieferant zur Einstellung der Versorgung gegenüber dem Kunden berechtigt ist und vom Netzbetreiber deshalb die Unterbrechung verlangt, wobei die im Gesetz vorgsesehenen Formalien einzuhalten sind.
--- Ende Zitat ---
Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen der aktuelle Lieferant zur Einstellung der Versorgung gegenüber dem Kunden berechtigt ist, ist doch wieder eine vollkommen andere Frage. ;)
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen der aktuelle Lieferant zur Einstellung der Versorgung gegenüber dem Kunden berechtigt ist, ist doch wieder eine vollkommen andere Frage. ;)
--- Ende Zitat ---
Dahin zielte aber wohl die Ausgangsfrage des Beitragserstellers, wenn ich nicht irre. Und daher wollte ich ihm diesbezüglich klarer eine Hilfestellung geben. Nicht jeder versteht Ihre verklausulierten Antworten richtig. ;) Und das auch, wenn er tatsächlich keine Stromschulden hat und es \"einfach mal so\" wissen wollte. :D
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