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Grundversorger Vertrag bei Wechsel
kiepet:
Hallo,
Ich habe für meine Mutter den Gasanbieter über verivox gewechselt - von Stadtwerke Langen (SL) zu e-wie einach (EWE).
Gekündigt wurde von EWE bei SL zum 1.10.2011. Der neue Vertrag kam aber erst zum 1.11.11 zustande. Warum konnte mir bisher keiner erklären.Die Kündigung war vom 26.8.2011 und lag am 7.9.2011 den SL vor. Für den Monat Oktober wurde meine mutter dann von den SL einer neuer Vertrag zum Grundversorgertarif angelegt, mit einem total hohen Tarif. D.h. die Ersparnis durch den Anbieterwechsel ist dadurch zu 50% schon wieder aufgebraucht. Frage:Ist dieses Vorgehen der SL rechtens? Meiner Meinung nach müßte doch der alte Vertag dann weiterlaufen bis zum 1.11.2011, da meine Mutter die Verzögerung ja nicht verursacht hat.
Wer kann mir weiterhelfen?, Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Hat das System bei den alten Anbietern die Umstellung zu verzögern und dann abzukassieren? Was soll ich tun?
Didakt:
Welche Kündigungsfristen galten? Offensichtlich haben Sie/Verivox zu spät (nicht fristgerecht) gekündigt. Der Versorgerwechsel benötigt in der Regel einen Zeitraum von 6 - 8 Wochen. Wie lauten die AGB?
userD0003:
@kiepet
Das ist (leider) wohl alles ordnungsgemäß gelaufen - die Frist vom Kündigungszeitpunkt bis zum vorgesehenen neuen Lieferbeginn war ganz einfach zu kurz.
Die Anmeldung des neuen Lieferverhältnisses ab 01.10.2011 hätte vor dem 01.09.2011 beim zuständigen Netzbetreiber (auch die SL ?) erfolgen müssen, was nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts nicht möglich war. Und da der alte Vertrag zum 01.10. bzw. 30.09.11 fristgemäß (?) und damit wirksam gekündigt war, kam dann für Oktober die Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers zum tragen. Zu prüfen wäre evtl., ob Verivox ein Fehler bei der Kündigung nachzuweisen ist.
Wer ist denn der neue Gaslieferant: e-wie-einfach (Tochter von E.ON) oder EWE (Energieversorgung-Weser-Ems, Oldenburg) ?
userD0003:
@kiepet
Ergänzung: Wenn die Kündigung dem bisherigen Lieferanten SL erst am 7.9.2011 vorgelegen hat, dann konnte u.U. nicht zum 30.09.2011 sondern erst zum 31.10.2011 wirksam gekündigt werden. Bitte anhand der AGB nochmals überprüfen! - War das eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung?
Netznutzer:
Der Sondervertrag wurde zwar zum 30.09.2011 gekündigt, aber nicht der Versorgungsvertrag. Der endete aufgrund fehlender Anmeldung z.01.10.2011 wg. Fristenmonatsregelung zum 31.10.2011. Daher 1 Monat Ersatzversorgung zum Grundversorgungstarif. Dass der Versorger bei Vorlage einer Kündigung nicht grosszügig den Sondervertrag weiterlaufen lässt, versteht sich wohl von selbst.
Gruß
NN
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