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Kostenfestsetzungsbeschluss, Urteil ohne Verhandlung

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jan_pb:
Ich benötige dringend mal einen Rat im folgenden Sachverhalt.

ich habe in der Zeit von 2004 bis ende 2010 bei der Entega regelmäßig der Strompreiserhöhung widersprochen und monatlich den selbst errechneten Abschlag bezahlt.

Mitte 2010 hat Entega mit der Stromsperre gedroht. Woraufhin ich dies widersprach und auch beim Amtsgericht eine schutzschrift hinterlegt habe. Den Mitarbeiter der Entega habe ich den Zutritt zur Wohnung unterlassen.

Ende 2010 bin ich aus der Wohnung ausgezogen und habe den damaligen Vertrag gekündigt. Seitdem habe ich nichts mehr von Entega gehört.

Jetzt (Anfang 2012), bekam ich ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei, woraufhin eine kostenfestsetzungsbeschluss vom Amtsgericht vom März 2011 sofort zu begleichen ist.

Die Kostenfestsetzung beruht auf das Urteil vom Amtsgericht vom März 2011, worin ohne mündliche Verhandlung der Partei Entega Recht gegeben wurde, und eine Stromsperre erlaubt wurde.

Ich habe bis zum Erhalt dieses Schreibens vor einigen Tagen weder von dem Urteil, noch vom Rechtsverfahren gehört oder gelesen. Ist das denn so möglich ? Hat die Schutzschrift nicht genau dies zu verhindern ?

bolli:

--- Zitat ---Original von jan_pb
Die Kostenfestsetzung beruht auf das Urteil vom Amtsgericht vom März 2011, worin ohne mündliche Verhandlung der Partei Entega Recht gegeben wurde, und eine Stromsperre erlaubt wurde.

Ich habe bis zum Erhalt dieses Schreibens vor einigen Tagen weder von dem Urteil, noch vom Rechtsverfahren gehört oder gelesen. Ist das denn so möglich ? Hat die Schutzschrift nicht genau dies zu verhindern ?
--- Ende Zitat ---
Schauen Sie mal hier rein.
Falls tatsächlich so eine Entscheidung ergangen ist, sollten Sie sich schnellstens einen Rechtsbeistand besorgen und diesen die Lage beurteilen lassen.

jan_pb:
In wie fern besteht überhaupt noch die Aussicht gegen einen schon fast ein Jahr altes Urteil widerspruch einzulegen ?

Die anwaltliche Beratungskosten würden in dem Fall schon der Kostenfestsetzung vom Gericht übertreffen. Die Kostenfestsetzung / Urteil nur den Zugang zur Wohnung betrifft ja \"nur\" die Sperre. In wiefern würde sich die Zahlung des Beschlusses auf evtl. zukünftige Nachforderung des Versorgers bzgl. der nicht bezahlten Preiserhöhungen auswirken ? (nach dem Motto: \"wir haben jetzt Recht bekommen für die Sperre, also haben wir auch Recht was die Preiserhöungen angeht...\")

ESG-Rebell:
Schreiben des Amtsgerichts werden mit einfacher Post oder förmlich (in einem auffälligen gelben Umschlag) zugestellt. Beides wird aber letztlich nur in Ihren Briefkasten geworfen.

Wenn im März 2011 ein Urteil ergangen ist, dann ist diesem auch ein (schriftliches) Verfahren vorausgegangen. Davor wurde Ihnen die Eröffnung des Verfahrens mitgeteilt. Haben Sie darauf nicht reagiert, dann hatte das Gericht antragsgemäß für die Entega zu entscheiden.

Wenn Sie Ende 2010 ausgezogen sind, keinen Nachsendeantrag gestellt haben und/oder sich nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben und ihr Nachmieter Post für Sie einfach entsorgt hat, dann können Ihnen Mitteilungen des Amtsgerichts entgangen sein.

Auf jeden Fall können Sie beim zuständigen Amtsgericht anfragen, welche Entscheidungen Sie betreffend ergangen sind und Kopien oder Einsicht erbitten. Ob dies schriftlich geht oder ob Sie sich persönlich ausweisen müssen, weiß ich nicht.

Tatsache ist, dass Sie erst jetzt (bzw. konkret nach Auskunft des AG) von der Entscheidung erfahren haben bzw. werden und folglich auch erst jetzt Rechtsmittel einlegen können. Ob Sie sich erfolgreich auf die unterbliebenen Zustellungen der amtsgerichtlichen Mitteilungen berufen können, kann Ich Ihnen leider nicht verbindlich sagen.

Gruss,
ESG-Rebell.

P.S.:
Wer sich mit Firmen anlegt und gerichtliche Auseinandersetzungen in Kauf nimmt, sollte tunlichst sicherstellen, dass amtliche Schreiben empfangen und gelesen werden - auch während eines längeren Urlaubs!

Das dies offenbar nicht für jedermann selbstverständlich ist, zeigt ebendieses Beispiel.

Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, kommuniziert das Amtsgericht ausschliesslich mit Ihrem Anwalt und dieser haftet für die Einhaltung aller Fristen.

jan_pb:
danke! Ja wahrscheinlich wird es an dem Nachsendeauftrag gelegen haben. Meine Frau sorgt normalerweise sich um die Post und sie ist eigentlich sehr gründlich und hätte so etwas nicht übersehen.

werde wohl erstmal die Kostenfestsetzung begleichen.

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