Nein, es ist natürlich noch nicht zu spät. Der Bescheid wurde wie geschrieben heute zugestellt, aber beim AG im Dezember beantragt. Dass es dabei erst mal um die Verjährung geht, ist mir schon klar.
Wie alle, die damals Ihre Rechnungen gekürzt haben, bin ich natürlich der Meinung dies zurecht getan zu haben. Inzwischen gibt es aber z.B. das Urteil vom AG Karlsruhe. Natürlich ist das ein Einzelfall - aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass das gleiche Gericht anders entscheiden wird? Ich frage mich halt, ob es das Risiko und den Ärger wert ist.
Ich war damals Tarifkunde. Forderung mit Mahnkosten+Zinsen sind 300 Euro.