Gemeinsame Pressemitteilung Freie Wähler Karlsruhe und Faire-Energiepreise KarlsruheDie 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes hat Faire-Energiepreise mit Schreiben vom 27.12.2011 unter dem
Aktenzeichen B10-1/11-249 bestätigt, dass die Stadtwerke Karlsruhe von Gas-Haushaltskunden überhöhte Konzessionsabgaben verlangen. Das Bundeskartellamt beschränkt sich derzeit aus Kapazitätsgründen auf den Musterfall GAG Gasverersorgung Ahrensburg GmbH (B10-11/09). Hier wurde Mitte Oktober vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein gerichtlicher Erfolg erungen. Die GAG hat allerdings Rechtsbeschwerde vor dem BGH eingereicht. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung wird nicht vor Ostern 2012 gerechnet. Aus dem Teno des Urteils geht allerdings hervor, dass die GAG selbst vor dem BGH nicht mit einem Erfolg rechnet und hat bereits 2009 den Beschluss des Bundeskartellamtes umgesetzt.
Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen bis zu einem Gasverbrauch von 25.000 kWh/Jahr eine Konzessionsabgabe von 0,33 Cent/kWh und ab 25.001 kWh/Jahr nur noch eine Konzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh. Dies ist nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) unzulässig. Die KAV unterscheidet lediglich nach Tarifkunden und Sondervertragskunden - unabhängig von der gelieferten Menge. Sämtliche Lieferungen von Drittlieferanten sind Lieferungen an Sondervertragskunden. Eine Tarifkundenfiktion wie beim Strom gibt es nicht und ist auch von der Bundesregierung nicht angedacht.
Für einen Karlsruher Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh/Jahr bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 60 Euro/Jahr. Die Stadtwerke gehören schon seit langer Zeit landes- und bundesweit zu den teuersten Gasanbietern!
Deshalb stellen die Stadträte der Freien Wähler Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel, auf Initiative von Faire-Energiepreise, im Karlsruher Gemeinderat diverse Fragen an die Verwaltung und die Stadtwerke Karlsruhe und wollen u.a. wissen, ob die Stadtwerke mit Einnahmeverlusten rechnen, sollte der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigen, ob bereits Rückstellungen erfolgt sind und ob die übervorteilten Kunden und Lieferanten mit Rückzahlungen zu rechnen haben.
Faire Energiepreise wird Sie über die Antworten der Verwaltung und die Rechtsbeschwerde vor dem BGH auf dem Laufenden halten.