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Autor Thema: Bundeskartellamt bestätigt-Stadtwerke Karlsruhe verlangen zu hohe Konzessionsabgaben  (Gelesen 7729 mal)

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Offline kamaraba

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Gemeinsame Pressemitteilung Freie Wähler Karlsruhe und Faire-Energiepreise Karlsruhe

Die 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes hat Faire-Energiepreise mit Schreiben vom 27.12.2011 unter dem Aktenzeichen B10-1/11-249 bestätigt, dass die Stadtwerke Karlsruhe von Gas-Haushaltskunden überhöhte Konzessionsabgaben verlangen. Das Bundeskartellamt beschränkt sich derzeit aus Kapazitätsgründen auf den Musterfall GAG Gasverersorgung Ahrensburg GmbH (B10-11/09). Hier wurde Mitte Oktober vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein gerichtlicher Erfolg erungen. Die GAG hat allerdings Rechtsbeschwerde vor dem BGH eingereicht. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung wird nicht vor Ostern 2012 gerechnet. Aus dem Teno des Urteils geht allerdings hervor, dass die GAG selbst vor dem BGH nicht mit einem Erfolg rechnet und hat bereits 2009 den Beschluss des Bundeskartellamtes umgesetzt.

Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen bis zu einem Gasverbrauch von 25.000 kWh/Jahr eine Konzessionsabgabe von 0,33 Cent/kWh und ab 25.001 kWh/Jahr nur noch eine Konzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh. Dies ist nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) unzulässig. Die KAV unterscheidet lediglich nach Tarifkunden und Sondervertragskunden - unabhängig von der gelieferten Menge. Sämtliche Lieferungen von Drittlieferanten sind Lieferungen an Sondervertragskunden. Eine Tarifkundenfiktion wie beim Strom gibt es nicht und ist auch von der Bundesregierung nicht angedacht.

Für einen Karlsruher Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh/Jahr bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 60 Euro/Jahr. Die Stadtwerke gehören schon seit langer Zeit landes- und bundesweit zu den teuersten Gasanbietern!

Deshalb stellen die Stadträte der Freien Wähler Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel, auf Initiative von Faire-Energiepreise, im Karlsruher Gemeinderat diverse Fragen an die Verwaltung und die Stadtwerke Karlsruhe und wollen u.a. wissen, ob die Stadtwerke mit Einnahmeverlusten rechnen, sollte der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigen, ob bereits Rückstellungen erfolgt sind und ob die übervorteilten Kunden und Lieferanten mit Rückzahlungen zu rechnen haben.

Faire Energiepreise wird Sie über die Antworten der Verwaltung und die Rechtsbeschwerde vor dem BGH auf dem Laufenden halten.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Netznutzer

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Zitat
Deshalb stellen die Stadträte der Freien Wähler Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel, auf Initiative von Faire-Energiepreise, im Karlsruher Gemeinderat diverse Fragen an die Verwaltung und die Stadtwerke Karlsruhe und wollen u.a. wissen, ob die Stadtwerke mit Einnahmeverlusten rechnen, sollte der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigen, ob bereits Rückstellungen erfolgt sind und ob die übervorteilten Kunden und Lieferanten mit Rückzahlungen zu rechnen haben.

Da sieht man, dass die Herren Stadträte absolut unwissend in der Sache sind! KA geht 1:1 in das Stadtsäckel. Wenn die KA per Gericht von 0,33 auf 0,03 sinkt, verringert den NB seine NN-Rechnung und der Lieferant behält die 0,3 cct/kWh als Gewinn und schüttet diesen Windfall an seine Anteilseigner aus, die siesen dann versteuern müssen, oder er senkt seinen Preis. Sowohl für NB als auch den Lieferanten ist KA ein durchlaufender Posten. Die klugen Herren Stadträte sollten sich lieber fragen, wie sie die zu erwartende Deckungslücke in ihrem Etat schliessen wollen! Hundesteuer erhöhen?

Diese Freude über KA ist kommunalfinanzpolitisch das grösste Eigentor. Aber wenn die Damen und Herren Politiker zu dumm sind, Regelungen von der Bundespolitik zu fordern und zu bekommen, die die Kommunalhaushalte stärken, statt sie zu belasten, dann ist denen eh\' nicht mehr zu helfen. Dann können Sie, kamaraba, jetzt schon die Uhr stellen, und darauf warten, dass Ihre Karlsruher Politiker plötzlich eine (unvorhershbare) Deckungslücke in ihrem Etat gefunden haben.

Gruß

NN

Offline kamaraba

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@Netznutzer

in KA gibt es viele sogenannte Deckungslücken im Haushalt.
Unabhängig davon kann es nicht sein, dass ich als Gas- Strom- Wasser- und/oder Fernwärmeverbraucher für diese verfehlte Politik auf zu kommen habe.
Der ÖPNV in Karlsruhe gehört zu den preisgünstigsten in ganz Deutschland und Sie @Netznutzer können sich jetzt fragen, warum das so ist und die Antwort liefere ich Ihnen auch gleich - weil die Kunden der Stadwerke Karlsruhe die Verkehrsbetriebe im steuerlichen Querverbund subentionieren.
Die Freien Wähler Karlsruhe sind für Ihre Bürger da und nicht wie die etablierten Parteien zur Selbstbeweihräucherung.
Wenn der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt sieht es nicht nur für Karlsruhes Haushalt schlecht aus.
All diejenigen Städte und Gemeinden, die sich an die Vorgaben der KAV gehalten haben und halten, haben nichts zu befürchten.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Netznutzer

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Über die Sinnhaftigkeit der KA zu diskutieren, ist das Eine. Warum jedoch, ein Kunde der Grundversorgung 0,33 ct/kWh zu zahlen hat, und wenn dieser zu XY-Gas wechselt nur noch 0,03 ct/kWh erschliest sich mir nicht, noch wo zusätzlich in der KAV ausdrücklich die Netznutzung als Tariflieferung in Satz 6 erwähnt wird. Hier war der Gesetzgeber im Strom konsequenter. Das ausserdem die Grundversorger in ihrer Eigenschaft durch die hohe KA benachteiligt werden, ist ebenfalls schleierhaft. ÖPNV hat mit KA nichts zu tun.

Gruß

NN

Offline kamaraba

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Grundsätzlich zahlt ein Gaskunde in Karlsruhe bis 25.000 kWh/Jahr 0,33 Cent Konzessiosabgabe und ab 25.001 kWh/Jar 0,03 Cent Konzessionsabgabe, egal von welchem Drittanbieter er beliefert wird. Das ist Fakt in Karlsruhe
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline PLUS

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Zitat
Original von Netznutzer
Über die Sinnhaftigkeit der KA zu diskutieren, ist das Eine. ..
    Kann man über \"die Sinnhaftigkeit\" dieser KA aus Energieverbrauchersicht überhaupt diskutieren?

    Die \"Sinnhaftigkeit\" besteht doch in der Mittelbeschaffung für die Stadt- und Gemeindesäckel. Die Ungereimtheiten sind zahllos und mit  Netznutzung hat das wenig zu tun. Wenn Verbraucher viel Energie über die Netze beziehen fällt weniger oder überhaupt keine sogenannte \"Abgabe\" an.   Der grundversorgte Gasverbraucher bekommt wohl noch über das Netz ein besonderes Gas geliefert, das im Netz erst noch zehnmal hin und hertransportiert werden muss bis es verbraucht werden kann.  ;)

 

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