Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
Harry01:
@3s
--- Zitat ---Danke. Rechnung wurde nicht gekürzt, sondern nur nach den Preisen vor der Preiserhöhung 2005 ermittelt.
--- Ende Zitat ---
Und genau diese Neuberechnung nach den alten Preisen nennt sich Rechnungskürzung, wenn Sie sie mit der Forderung des Versorgers gegenrechnen.
--- Zitat ---Den Preiserhöhungen wurde allesamt widersprochen.
--- Ende Zitat ---
Wunderbar. Hoffentlich haben Sie nicht nur der Erhöhung widersprochen, sondern den Widerspruch gegen die Höhe des Gesamtpreises eingelegt.
--- Zitat ---Ich werde mir wegen der paar Euros Guthaben nicht mehr den Kopf zerbrechen,
--- Ende Zitat ---
Das brauchen Sie auch nicht. Nach Ihrer Neuberechnung zu den alten Preisen sollte sich ja eine Nachzahlung ergeben.
3s:
Widerspruch gegen Gesamthöhe ist per Musterschreiben immer erfolgt.
Wenn der Versorger entsprechend dem Datum der Ablesung per 30.8.05 nur die Abschläge bis Ende August berücksichtigt hätte, gäbe es immer eine Nachzahlung, selbst nach neuen Preisen.
Jetzt hat der Versorger aber von sich aus den Abschlag September noch zur Begleichung der Jahresrechnung verwendet, da er immer von September bis September abrechnet, und somit auf 12 Monate kommt.
Deswegen die Frage, wie man sich am besten verhält.
Ich gehe nicht davon aus, das der Versorger eine neue Jahresrechnung 2005 nur mit den Abschlägen per Ende 08/05 erstellt, wenn er dazu aufgefordert wird. Er wird wohl bei seinem Rechnungsschema 12 Monate Sept. bis Sept. nächstes Jahr bleiben.
Ich könnte ihm auch anbieten und entgegenkommen, das ich ausnahmsweise den Abschlag für September zur Begleichung der Jahresrechnung 2005 als Ausgleich Restforderung ansehe.
Harry01:
@3s
Wie Sie sich am besten verhalten, ist ja jetzt geklärt. Auch der Versorger hat nichts unrechtes getan, daß er den Septemberabschlag mit in die Schlußrechnung einbezieht, auch wenn die Ablesung schon im August erfolgte. Der Abschlag gehört ja zum Verbrauchszeitraum, nur daß er eben bis jetzt von Ihnen nicht gezahlt wurde. Natürlich wird der Versorger auch keine neue Rechnung ausstellen, da ja keine Abrechnungsfehler vorliegen.
3s:
Der Abschlag September ist schon gezahlt worden. Werde ihn trotzdem umdeklarieren. Mal schauen. Es geht eh nur um ein paar Euros. Danke.
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