Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode

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3s:
Wie sollte korrekt abgerechnet werden ?

Die Jahresrechnung nach neuen Preisen ist da. Gegenrechnung nach alten Preisen erstellt. Abschläge gegenrechnen.

Jetzt kommt die Frage. Welche Abschläge aus welchen Monaten ?
Der Versorger rechnet wie in der Vergangenheit Mitte Sept. 04 bis Mitte Sept. 05.

Da die Ablesung aber zum 30.8.05 war, erfolgten die Leistungen diesmal von Mitte Sept. 04 bis 30.8.05. Der Abschlag aus Sept. 05 wird aber noch als Zahlung mit in die Jahresrechnung 2005 einbezogen (Der Abschlag Sept. 04 ging in die Jahresrechnung 2003 noch mit ein).

Wenn der Versorger sich an den Leistungszeitraum bis 30.08.2005 halten würde, ergäben sich Nachzahlungen bei alten Preisen. Mit dem Abschlag aus Sept. 05 ergibt sich ein kleines Guthaben (Abschläge per Überweisung), dessen Auszahlung unwahrscheinlich ist.

Also, was ist rechtlich gesehen die Abrechnungsperiode ?
Kann ich vom Versorger eine Jahresrechnung per 30.8.2005 verlangen ?
Muss ich mich an den Zeitraum des Versorgers 09/04 bis 09/05 halten ?
Ist es eigentlich korrekt vom Versorger, die Abschläge aus Sept. 05 in die Jahresrechnung einzubeziehen ?

Gibt es eine Empfehlung ? Danke.

Harry01:
@3s

Die Vorgehensweise nach einem Widerspruch ist hier im Forum mehrfach sehr detailliert beschrieben. Benutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Sie hätten nach dem Widerspruch die Einzugsermächtigung begrenzen oder ganz zurückziehen sollen, damit sich kein Guthaben ergibt. Natürlich rechnen Sie alle von Ihnen gezahlten Abschläge gegen. Es ist  unerheblich, ob der letzte Abschlag mit der Restforderung erhoben wird, er gehört doch trotzdem zum aktuellen Abrechnungszeitraum. Sie sollten dem Versorger verbieten, die Restforderung abzubuchen und um Mitteilung einer Bankverbindung bitten, damit Sie Ihre errechnete Nachzahlung nach den alten Preisen überweisen können. Ansonsten wird es schwierig bis unmöglich, das Geld zurückzubekommen, da Sie einen Rückforderungsprozess anstreben müßten, in dem Sie dem Versorger die Unbilligkeit der Gaspreise nachweisen müßten (Umkehr der Beweislast!)

3s:
Wenn die Abschläge bis Ende August berücksichtigt werden, ergibt sich kein Guthaben. Nur durch den Abschlag September ergibt sich ein Guthaben. Deswegen die Frage nach dem Abrechnungszeitraum.
 
Die Abschläge sind überwiesen worden, kein Einzug, mit Angabe, nicht zur Verrechnung !
Hat der Versorger somit nicht ungerechtfertigterweise den Abschlag September für die Abrechnung bis 30.8.05 verrechnet, obwohl die Überweisung Nicht zur Verrechnung deklariert war.

Sonst wäre die einzige Möglichkeit gewesen, Jahresrechnung abwarten und September Abschlag vorerst nicht zahlen. Oder ?

Harry01:
@3s

Ich weiß nicht, was Sie mit \"nicht zur Verrechnung\" meinen. Das scheint aber auch nicht weiter wichtig zu sein. Natürlich bringen Sie nur die tatsächlich gezahlten Abschläge in Abzug, ohne den Septemberabschlag! Aber wie gesagt: Sie müssen Ihr Vorgehen dem Versorger schildern. Keinesfalls sollten Sie die Rechnung \"einfach so\" kürzen.

3s:
Danke. Rechnung wurde nicht gekürzt, sondern nur nach den Preisen vor der Preiserhöhung 2005 ermittelt. Den Preiserhöhungen wurde allesamt widersprochen.
Ich werde mir wegen der paar Euros Guthaben nicht mehr den Kopf zerbrechen, der Schriftverkehr kostet mich auf die Dauer mehr.
Werde meine Gegenrechnung präsentieren, und in 2006 werden wir sehen. Da wird es sicherlich neue Urteile geben.

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