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Autor Thema: Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode  (Gelesen 5984 mal)

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Offline 3s

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« am: 23. Oktober 2005, 00:33:35 »
Wie sollte korrekt abgerechnet werden ?

Die Jahresrechnung nach neuen Preisen ist da. Gegenrechnung nach alten Preisen erstellt. Abschläge gegenrechnen.

Jetzt kommt die Frage. Welche Abschläge aus welchen Monaten ?
Der Versorger rechnet wie in der Vergangenheit Mitte Sept. 04 bis Mitte Sept. 05.

Da die Ablesung aber zum 30.8.05 war, erfolgten die Leistungen diesmal von Mitte Sept. 04 bis 30.8.05. Der Abschlag aus Sept. 05 wird aber noch als Zahlung mit in die Jahresrechnung 2005 einbezogen (Der Abschlag Sept. 04 ging in die Jahresrechnung 2003 noch mit ein).

Wenn der Versorger sich an den Leistungszeitraum bis 30.08.2005 halten würde, ergäben sich Nachzahlungen bei alten Preisen. Mit dem Abschlag aus Sept. 05 ergibt sich ein kleines Guthaben (Abschläge per Überweisung), dessen Auszahlung unwahrscheinlich ist.

Also, was ist rechtlich gesehen die Abrechnungsperiode ?
Kann ich vom Versorger eine Jahresrechnung per 30.8.2005 verlangen ?
Muss ich mich an den Zeitraum des Versorgers 09/04 bis 09/05 halten ?
Ist es eigentlich korrekt vom Versorger, die Abschläge aus Sept. 05 in die Jahresrechnung einzubeziehen ?

Gibt es eine Empfehlung ? Danke.

Offline Harry01

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2005, 12:34:02 »
@3s

Die Vorgehensweise nach einem Widerspruch ist hier im Forum mehrfach sehr detailliert beschrieben. Benutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Sie hätten nach dem Widerspruch die Einzugsermächtigung begrenzen oder ganz zurückziehen sollen, damit sich kein Guthaben ergibt. Natürlich rechnen Sie alle von Ihnen gezahlten Abschläge gegen. Es ist  unerheblich, ob der letzte Abschlag mit der Restforderung erhoben wird, er gehört doch trotzdem zum aktuellen Abrechnungszeitraum. Sie sollten dem Versorger verbieten, die Restforderung abzubuchen und um Mitteilung einer Bankverbindung bitten, damit Sie Ihre errechnete Nachzahlung nach den alten Preisen überweisen können. Ansonsten wird es schwierig bis unmöglich, das Geld zurückzubekommen, da Sie einen Rückforderungsprozess anstreben müßten, in dem Sie dem Versorger die Unbilligkeit der Gaspreise nachweisen müßten (Umkehr der Beweislast!)

Offline 3s

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2005, 11:14:38 »
Wenn die Abschläge bis Ende August berücksichtigt werden, ergibt sich kein Guthaben. Nur durch den Abschlag September ergibt sich ein Guthaben. Deswegen die Frage nach dem Abrechnungszeitraum.
 
Die Abschläge sind überwiesen worden, kein Einzug, mit Angabe, nicht zur Verrechnung !
Hat der Versorger somit nicht ungerechtfertigterweise den Abschlag September für die Abrechnung bis 30.8.05 verrechnet, obwohl die Überweisung Nicht zur Verrechnung deklariert war.

Sonst wäre die einzige Möglichkeit gewesen, Jahresrechnung abwarten und September Abschlag vorerst nicht zahlen. Oder ?

Offline Harry01

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2005, 00:48:17 »
@3s

Ich weiß nicht, was Sie mit \"nicht zur Verrechnung\" meinen. Das scheint aber auch nicht weiter wichtig zu sein. Natürlich bringen Sie nur die tatsächlich gezahlten Abschläge in Abzug, ohne den Septemberabschlag! Aber wie gesagt: Sie müssen Ihr Vorgehen dem Versorger schildern. Keinesfalls sollten Sie die Rechnung \"einfach so\" kürzen.

Offline 3s

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #4 am: 25. Oktober 2005, 10:10:38 »
Danke. Rechnung wurde nicht gekürzt, sondern nur nach den Preisen vor der Preiserhöhung 2005 ermittelt. Den Preiserhöhungen wurde allesamt widersprochen.
Ich werde mir wegen der paar Euros Guthaben nicht mehr den Kopf zerbrechen, der Schriftverkehr kostet mich auf die Dauer mehr.
Werde meine Gegenrechnung präsentieren, und in 2006 werden wir sehen. Da wird es sicherlich neue Urteile geben.

Offline Harry01

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #5 am: 25. Oktober 2005, 11:52:53 »
@3s

Zitat
Danke. Rechnung wurde nicht gekürzt, sondern nur nach den Preisen vor der Preiserhöhung 2005 ermittelt.

Und genau diese Neuberechnung nach den alten Preisen nennt sich Rechnungskürzung, wenn Sie sie mit der Forderung des Versorgers gegenrechnen.
Zitat
Den Preiserhöhungen wurde allesamt widersprochen.

Wunderbar. Hoffentlich haben Sie nicht nur der Erhöhung widersprochen, sondern den Widerspruch gegen die Höhe des Gesamtpreises eingelegt.

Zitat
Ich werde mir wegen der paar Euros Guthaben nicht mehr den Kopf zerbrechen,

Das brauchen Sie auch nicht. Nach Ihrer Neuberechnung zu den alten Preisen sollte sich ja eine Nachzahlung ergeben.

Offline 3s

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2005, 14:40:47 »
Widerspruch gegen Gesamthöhe ist per Musterschreiben immer erfolgt.

Wenn der Versorger entsprechend dem Datum der Ablesung per 30.8.05 nur die Abschläge bis Ende August berücksichtigt hätte, gäbe es immer eine Nachzahlung, selbst nach neuen Preisen.
Jetzt hat der Versorger aber von sich aus den Abschlag September noch zur Begleichung der Jahresrechnung verwendet, da er immer von September bis September abrechnet, und somit auf 12 Monate kommt.

Deswegen die Frage, wie man sich am besten verhält.

Ich gehe nicht davon aus, das der Versorger eine neue Jahresrechnung 2005 nur mit den Abschlägen per Ende 08/05 erstellt, wenn er dazu aufgefordert wird. Er wird wohl bei seinem Rechnungsschema 12 Monate Sept. bis Sept. nächstes Jahr bleiben.
Ich könnte ihm auch anbieten und entgegenkommen, das ich ausnahmsweise den Abschlag für September zur Begleichung der Jahresrechnung 2005 als Ausgleich Restforderung ansehe.

Offline Harry01

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #7 am: 25. Oktober 2005, 15:49:19 »
@3s

Wie Sie sich am besten verhalten, ist ja jetzt geklärt. Auch der Versorger hat nichts unrechtes getan, daß er den Septemberabschlag mit in die Schlußrechnung einbezieht, auch wenn die Ablesung schon im August erfolgte. Der Abschlag gehört ja zum Verbrauchszeitraum, nur daß er eben bis jetzt von Ihnen nicht gezahlt wurde. Natürlich wird der Versorger auch keine neue Rechnung ausstellen, da ja keine Abrechnungsfehler vorliegen.

Offline 3s

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Jahresrechnung Gas und Abrechnungsperiode
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2005, 18:04:06 »
Der Abschlag September ist schon gezahlt worden. Werde ihn trotzdem umdeklarieren. Mal schauen. Es geht eh nur um ein paar Euros. Danke.

 

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