@3s
Die Vorgehensweise nach einem Widerspruch ist hier im Forum mehrfach sehr detailliert beschrieben. Benutzen Sie bitte die Suchfunktion.
Sie hätten nach dem Widerspruch die Einzugsermächtigung begrenzen oder ganz zurückziehen sollen, damit sich kein Guthaben ergibt. Natürlich rechnen Sie alle von Ihnen gezahlten Abschläge gegen. Es ist unerheblich, ob der letzte Abschlag mit der Restforderung erhoben wird, er gehört doch trotzdem zum aktuellen Abrechnungszeitraum. Sie sollten dem Versorger verbieten, die Restforderung abzubuchen und um Mitteilung einer Bankverbindung bitten, damit Sie Ihre errechnete Nachzahlung nach den alten Preisen überweisen können. Ansonsten wird es schwierig bis unmöglich, das Geld zurückzubekommen, da Sie einen Rückforderungsprozess anstreben müßten, in dem Sie dem Versorger die Unbilligkeit der Gaspreise nachweisen müßten (Umkehr der Beweislast!)