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Autor Thema: Entscheidung Schlichtungsstelle Energie v. 08.12.11 Zur Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens  (Gelesen 4302 mal)

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Offline tangocharly

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Wie man aus den Gründen sehen kann (oder Sprachduktus RR@E-ft: zu sehen glauben kann  ;) ):

Ein Beispiel für die \"friedfertige\" Versorgungswirtschaft

(eine Einigung innerhalb der Verfahrensfrist von 3 Monaten sei nicht in Sicht).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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