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Autor Thema: Verjährung  (Gelesen 12855 mal)

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Offline Frank Striewe

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Verjährung
« am: 22. Dezember 2011, 11:57:09 »
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema \"Verjährung\". Es gibt zwar viel zum Thema im Forum, meine Frage konnte ich aber nicht Sicher beantworten.

Bei einen Freund von mir, der ebenfalls seit 10/2004 nur den alten Preis zahlt, stehen auf der akt. Jahresrechnung auch Forderungen aus 2005,2007,2008 usw.

Er hat bisher keinen Mahnbescheid über die Beträge erhalten, also nach meiner Auffassung verjährt. Muss er den nun reagieren, da die Forderung ja noch auf der Jahresrechnung 2011 erscheinen, oder muss man das gar nicht beachten?

Besten Dank.

Gruß
Frank

Offline RR-E-ft

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Verjährung
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2011, 12:08:51 »
Der Beginn der Verjährung der Altforderungen ergibt sich daraus, wann diese fällig wurden.

Fällig wurden sie frühestens 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Verbrauchsabrechnung, mit welcher der zu Grunde liegende Verbrauch erstmals abgerechnet wurde.

 

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