Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Insolvenz angemeldet
Christian Guhl:
Wie ich gerade erfahren habe, soll die EGNW heute morgen Insolvenz angemeldet haben.
angeljustus:
Das war vorauszusehen und ist absolut nachvollziebar!
Warum noch die Hinhaltetaktik mit der E-Mail vom 18.12.?
Die Einlage dürfte damit auch futsch sein........
Allen noch schöne Feiertage.
jroettges:
@angeljustus
Wieso Hinhaltetaktik? Sie kennen doch den Inhalt der Mail. Woraus entnehmen Sie, dass der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ein solches Manöver angezettelt haben könnte?
Die Mail vom 18.12. an die Mitglieder war vielmehr die erste umfassende und ehrliche Beschreibung der Lage der Genossenschaft und zwar aus der Sicht des Aufsichtsrates.
Statt des längst überfälligen Lageberichtes des Vorstandes und statt endlich einen Wirtschaftsplan vorzulegen, ist dieser, ohne vorherige Information des Aufsichtsrates und natürlich auch ohne dessen Zustimmung, heute morgen zum Insolvenzgericht gegangen.
Selbst dies war eine Aktion, die so hätte nicht geschehen dürfen. Das Gericht wird sicher die richtigen Prüfungen ansetzen und die richtigen Entscheidungen treffen.
Es fällt in der aktuellen Situation wirklich schwer, so etwas wie Hoffnung auf eine gute Zukunft der EGNW zu haben oder gar von anderen zu erwarten. Trotzdem. ich appelliere an die Mitglieder, Ruhe zu bewahren und die Entwicklung der nächsten beiden Wochen abzuwarten.
Die Mitglieder können sicher sein, dass der Aufsichtsrat seine Pflicht erfüllt und Aufsicht übt.
RR-E-ft:
Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrages.
Wird ein Insolvenzantrag nicht rechtzeitig oder richtig gestellt, können sich die Verantwortlichen strafbar machen, § 15a InsO
Nach Abs. 3 kann die Strafbarkeit auch Mitglieder des Aufsichtsrates treffen.
Der Aufsichtsrat und dessen Mitglieder haben darauf zu dringen, dass gesetzliche Regelungen vom vertretungsberechtigten Organ der Gesellschaft eingehalten werden, ggf. unverzüglich Insolvenzantrag gestellt wird.
uwes:
Nach meinem Eindruck muss der Insolvenztatbestand einmal geprüft werden. Die EGNW ist weder überschuldet noch auf Dauer zahlungsunfähig. Evtl muss der Vorstand prüfen, ob der Antrag überhaupt aufrecht zu erhalten ist.
Das Insolvenzgericht wird hier nichts richten. kommt der eingesetzte Gutachter zu dem Ergebnis, dass gar keine Insolvenzreife vorliegt, wird der Antrag ohnehin abgelehnt.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln