Energiepreis-Protest > EWE
Zu wenig Konzessionsabgabe an Kommunen bezahlt?
RR-E-ft:
Zu wenig Konzessionsabgabe an Kommunen bezahlt?
--- Zitat ---Doch die Bremer Beraterfirma, die im Auftrag von 50 niedersächsischen Kommunen die Abrechnungen überprüft, hat massive Zweifel an deren Korrektheit. Den Wirtschaftsprüfern ist eine zum Teil erhebliche Differenz aufgefallen, zwischen der Gasmenge, die tatsächlich geflossen ist und jener Menge, für die die EWE die so genannte Konzessionsabgabe entrichtet. Wenn das stimmt, hätte die EWE den Kommunen zu wenig Nutzungsentgeld gezahlt.
Möglicherweise könnte ein Softwarefehler die Ursache sein. Der Energieversorger bestätigte eine Differenz, begründet diese aber mit den unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen – und sagt: \"Aus unserer Sicht sind die Konzessionsabgabeabrechnungen korrekt\". Unklarheiten sollen deshalb mit den Kommunen individuell geklärt werden.
--- Ende Zitat ---
PLUS:
--- Zitat ---Den Wirtschaftsprüfern ist eine zum Teil erhebliche Differenz aufgefallen, zwischen der Gasmenge, die tatsächlich geflossen ist und jener Menge, für die die EWE die so genannte Konzessionsabgabe entrichtet.
--- Ende Zitat ---
Noch interessanter wäre die Differenz zwischen der abgeführten Summe und der in den Endverbraucherpreisen einkalkulierten und abkassierten Summe.
Es ist das uralte \"Konzessionsabgaben\"-Lied der schiefen Töne. Es gibt nichts, was an dieser sogenannten Konzessionsabgabe stimmt. Quasi eine verkappte zweifelhafte Kommunalsteuer, entwickelt aus dem Finanzbedarf der Kommunen. Ein Beispiel dafür was mit kommunaler Lobbyarbeit und politischer Vernetzung in unserem Staate entstehen kann.
Kontrollen - Fehlanzeige! Die gibt es nicht, schon gar nicht aus Sicht der Verbraucher. Jetzt haben doch tatsächlich 50 niedersächsischen Kommunen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Abbrechnung beauftragt. Diese Prüfung sollte eine gesetzliche Selbstverständlichkeit sein. Mindestens eingebunden in die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung.
Aber noch besser und einfacher. Abschaffen![/list]
RR-E-ft:
Ja auch dieses PLUS- Klagelied ist nicht eben neu. Es wird seit gefühlten Urzeiten bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit - wohl einem einfachen Reflex folgend - wieder und wieder geflötet, ob nun schief oder nicht.
Der zu deckende Finanzbedarf der Kommunen lässt sich wohl nicht ohne weiteres einfach abschaffen, schon gar nicht mit einem Federstrich.
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ja auch dieses PLUS- Klagelied ist nicht neu. Es wird bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit - wohl einem einfachen Reflex folgend - wieder und wieder geflötet, ob nun schief oder nicht.
Der zu deckende Finanzbedarf der Kommunen lässt sich wohl nicht ohne weiteres einfach abschaffen, schon gar nicht mit einem Federstrich.
--- Ende Zitat ---
Bemerkenswerte Begründung eines Rechtsanwalts. ;) Gilt da nicht mehr Recht vor Geld?
Wie wäre es mit der \"Konzessionsabgabe\" für die Nutzung von Sonne und Wind? Es gibt Nutzer, die fordern schon lange eine PV-Modulsteuer. Die Rechtfertigung dafür sehe ich ähnlich wie bei der \"Konzessionsabgabe\" für die Energieversorgung der Bürger mit Strom und Gas. ;)PS:
--- Zitat ---Nicht zu verwechseln ist die Gewerbesteuer allerdings mit den so genannten Konzessionsabgaben, die die EWE an die Kommunen zahlt und weiter zahlen wird. „Das ist eine Art Wegegeld, das die EWE an die Städte und Ge meinden zahlt\", sagt Becker. Der Energieversorger gibt Geld dafür, dass er die öffentlichen Wege für den Leitungsbau nutzen darf, erklärt Becker. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich dabei nach dem Strom- und Gasverbrauch in den jeweiligen Kommunen.
Unterdessen haben erst rund 370 000 Kunden der EWE eine Rückerstattung des Gaspreises beantragt. Das bestätigte gestern EWE-Sprecher Reinhard Schenke. Rund 600 000 Haushalte könnten einen solchen Antrag stellen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Die Juristen hatten entschieden, dass die Klauseln für den Gaspreis ab 2007 unwirksam seien. Durchschnittlich geht es etwa um 200 Euro Rückerstattung pro Haushalt, teilte der Unternehmenssprecher weiter mit.
Unterlagen für die Erstattung müssen Kunden bei der EWE anfordern.
--- Ende Zitat ---
Da sollte man noch mehr nicht verwechseln: Bericht aus Löningen [/list]
RR-E-ft:
Es ist wohl davon auszugehen, dass die geforderten Konzessionsabgaben, um die es konkret geht, in § 48 EnWG iVm. KAV und den geschlossenen Konzessionsverträgen eine gültige Rechtsgrundlage haben.
Konzessionsabgabe erhalten die Kommunen für eine ganz bestimmte Form der Sondernutzung öffentlicher Verkehrswege und - flächen durch Netzbetreiber.
An diesen Rechtsgrundlagen etwas zu ändern, hat sich der Gesetzgeber wohl ersichtlich nicht vorgenommen.
Vor der nächsten Bundestagswahl darf man die Kandidaten wieder zu deren Standpunkt dazu befragen und seine Wahl davon abhängig machen.
So ist das in einer repräsentativen Demokratie.
Wer diese Rechtsgrundlagen aufheben wollte, sähe sich mit der Frage konfrontiert, wie der damit bisher gedeckte Finanzbedarf der Kommunen dann gedeckt werden soll.
Denn der verschwindet nun einmal nicht allein dadurch, dass die gesetzlichen Regelungen über Konzessionsabgaben aufgehoben werden.
Fragen Sie doch mal die Abgeordneten des aktuellen Bundestages, wer von denen ihren ausgesprochen simplen Lösungsansatz teilt.
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