grad entdeckt, und ich denke, aufgrund bestimmter beschreibender Hinweise ist das Urteil den Stadtwerken Magdeburg zuordenbar
zu unzulässigen AGB-Klauseln in Stromversorgungsverträgen; Unwirksamkeit einer Werbeeinwilligung in AGB
http://openjur.de/u/59526.htmlEdit:
Die PM vzbv vom 30.09.2010 dazu:
Mehr Schutz für Stromkundenhttp://www.vzbv.de/2064.htmEs handelt sich um die Stadtwerke Magdeburg. Das Urteil ist lt PM nicht rechtskräftig