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Autor Thema: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom  (Gelesen 46267 mal)

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Offline gwhuebner

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #30 am: 18. März 2012, 08:25:35 »
Zitat
Original von h\'berger
Sie haben jetzt einen Sondervertrag ... bei dem die StromGVV und damit eine Preisänderungsklausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. Da ich einen Sondervertrag habe, kann ich, falls E.ON jetzt die Preise für den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" erhöht, \"kräftig kürzen\" - wie scheinbar viele hier -, weil die Preisänderungsklausel nicht wirksam einbezogen wurde, wenn aber andererseits E.ON mir daraufhin kündigen will, geht das auch nicht, da es sich ja um einen Grundversorgungsvertrag handelt.. - das finde ich ja fast schon \"bauernschlau\"... (In der \"Kürze\" liegt die Würze)
Irgendwann wird dann - vielleicht - mal entschieden, was es wirklich ist und im schlimmsten Fall zahle ich halt ein paar tausend nach, was solls - bis dahin habe ich wahrscheinlich eh schon den Offenbarungseid geleistet... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
Zitat
Original von h\'berger
 Es geht darum, dass Heizstromverträge nur im jeweiligen Grundversorgungsgebiet angeboten werden (= der Grundversorger hat quasi eine Monopolstellung). Außerhalb des Netzgebietes der E.ON Bayern AG dürfte die E.ON Bayern Vertrieb GmbH aber nicht der Grundversorger sein.
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft) könnte aber evtl. auch daran liegen, das früher beide Firmen eins waren. Interessant wäre mal zu prüfen, ob E.ON Vertrieb GmbH diesen Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" auch im Gebiet eines anderen VNBs (Verteilnetzbetreiber) anbietet oder nur im Gebiet von E.ON Bayern AG...

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #31 am: 18. März 2012, 12:14:18 »
Zitat
Original von gwhuebner
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. ... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
Das ist ja auch schon etwas ... - und wenn dieses von E.ON fabrizierte Ding nicht Ihr Ding ist, dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).

Zitat
Original von gwhuebner
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft)
Wer Grundversorger ist, ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, insofern hat das nichts mit \"Töchterwirtschaft\" zu tun.

Offline gwhuebner

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #32 am: 18. März 2012, 15:02:43 »
Zitat
Original von h\'berger
...dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt:
http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=81c91b-1332182050.jpg&size=original
Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #33 am: 18. März 2012, 20:11:27 »
Zitat
Original von gwhuebner am 11.03. / 07:23
... Bei einer harmlosen telefonischen Nachfrage bzgl. meines aktuellen Tarifs war plötzlich die Rede von \"getrennter Messung\" (von Heiz- und Haushaltsstrom) statt der bereits jahrzehntelang bestehenden und auch rein technisch (nur ein Doppeltarifzähler) auch nicht anders möglichen \"gemeinsamen Messung\". ...
Zitat
Original von gwhuebner von heute / 15:02
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt ... Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.
Wenn Ihre Angaben am 11.03.2012 zutreffend waren, dann sind für Sie nur die 2 Heizstrom-Tarife \"gemeinsame Messung\" möglich. Unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.

Oder haben Sie womöglich gar keine Nachtspeicherheizung und diskutieren hier nur rein hypothetisch (warum auch immer) ?   :P

Offline egn

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #34 am: 19. März 2012, 11:17:05 »
Wenn man eine getrennte Messung möchte, muss man halt einen weiteren Zähler einbauen lassen. Das kostet zwar, wird sich aber wohl innerhalb kurzer Zeit durch den weit günstigeren Tarif amortisieren.

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #35 am: 19. März 2012, 13:13:23 »
Zitat
Original von egn
Wenn man eine getrennte Messung möchte, muss man halt einen weiteren Zähler einbauen lassen. Das kostet zwar, wird sich aber wohl innerhalb kurzer Zeit durch den weit günstigeren Tarif amortisieren.
Nur mit dem Einbau eines zweiten Zählers (notwendig wären wohl zwei neue Eintarifzähler) ist das nicht bewerkstelligt und daher dürfte das \"etwas mehr\" kosten.

Einen weit günstigeren Tarif sehe ich nicht, etwas gespart wird lediglich beim Grundpreis (in Nds. wären das z.Zt. rd. 47 €/Jahr brutto). Bei Wahl des \"E.ON WärmeStrom NT – getrennte Messung Eintarif\" könnten vielleicht Ersparnisse beim Haushaltsstrom/HT (bei gemeinsame Messung wie Grundversorgung) hinzukommen, wenn in einen Sondertarif oder zu einem anderen Versorger gewechselt wird.

Insgesamt ist fraglich, ob sich das bei dem \"Auslaufmodell\" Nachtspeicherheizung tatsächlich lohnt.

Offline gwhuebner

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #36 am: 19. März 2012, 13:14:26 »
Zitat
Original von h\'berger
unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.
Nein, der für mich günstigste Tarif ist in der Tat Grundversorgung gemeinsame Messung. Wärmestrom lohnt sich gemäß der Grafik paradoxerweise nur, wenn der HT-Verbrauch entsprechend hoch ist... (der dunkelblaue Bereich in der Grafik entspricht übrigens Wärmestrom getrennte Messung)
Im übrigen verbitte ich mir Unterstellungen, ich würde hier nicht wahrheitsgemäße Angaben machen.

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #37 am: 19. März 2012, 13:53:00 »
Zitat
Original von gwhuebner
Im übrigen verbitte ich mir Unterstellungen, ich würde hier nicht wahrheitsgemäße Angaben machen.
Das war nicht beabsichtigt - Sorry! Allerdings waren einige Ihrer Angaben aus meiner Sicht widersprüchlich bzw. wenig nachvollziehbar (hörten sich auch teilweise an wie eine Verteidigung der E.ON-Position - und \"was E.ON so schreibt\" können Sie hier in den verschiedenen Unterforen, auch zu E.ON Bayern, vielfach nachlesen   ;) ).

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #38 am: 19. März 2012, 15:11:53 »
Zitat
Original von gwhuebner
Zitat
Original von h\'berger
unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.
Nein, der für mich günstigste Tarif ist in der Tat Grundversorgung gemeinsame Messung. Wärmestrom lohnt sich gemäß der Grafik paradoxerweise nur, wenn der HT-Verbrauch entsprechend hoch ist...
@gwhuebner, tatsächlich \"der HT-Verbrauch ?\" - oder meinen Sie den NT-Verbrauch ?

In Nds. z.B. sind die HT-Preise identisch, der NT-Preis ist bei Wärmestrom 1,19 ct/kWh brutto günstiger und der Grundpreis ist bei Grundversorgung um 15,79 €/Jahr brutto günstiger. Das bedeutet, dass die \"Grundversorgung Heizstrom gemeinsame Messung\" mit den von E.ON in Niedersachsen z.Zt. berechneten Preisen nur dann der günstigste Tarif wäre, wenn der NT-Verbrauch 1.326 kWh im Jahr nicht übersteigt, ähnlich dürfte es in Bayern sein. Haben Sie im Jahr wirklich einen derart geringen NT-Verbrauch ?

Mein abschließender Rat:

Zitat
Original von gwhuebner am 11.03.2012
Mein abschließender Rat: Relevante Vereinbarungen, Ankündigungen, etc. nur noch per Fax tätigen ... keinesfalls telefonisch, denn erstens hat man keine Möglichkeit sich jemals auf ein früheres Telefonat zu beziehen, fängt also immer wieder von vorne an, und zweitens ist es kostenmäßig wesentlich günstiger.
Noch besser (oder zusätzlich) per EMail – man generiert damit für Beweiszwecke eine automatische EMail-Zugangsbestätigung von E.ON !

Offline gwhuebner

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #39 am: 19. März 2012, 19:41:44 »
Zitat
Original von h\'berger
@gwhuebner, tatsächlich \"der HT-Verbrauch ?\" - oder meinen Sie den NT-Verbrauch? ... Haben Sie im Jahr wirklich einen derart geringen NT-Verbrauch?
Ich hatte mich doch geringfügig verrechnet, deshalb habe ich die Grafik nochmal aktualisiert - jetzt schneiden sich auch jew. 3 Geraden, wie es sein soll... - bei gegebenem NT-Verbrauch (horizontale Achse) wird der Wärmestrom-Tarif erst ab einem gewissen HT-Verbrauch günstiger. Bei geringem HT-Verbrauch ist dagegen die Grundversorgung günstiger (gelber Bereich)..... - schon mal was von Wochenendhäusern gehört?

Gerne rechne ich auch die Grafik für Nds. - bitte Link zu den aktuellen Tarifen.

Offline userD0003

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E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
« Antwort #40 am: 19. März 2012, 20:08:21 »
Zitat
Original von gwhuebner
..... - schon mal was von Wochenendhäusern gehört?
Gerne rechne ich auch die Grafik für Nds. - bitte Link zu den aktuellen Tarifen.
@gwhuebner, Wochenendhaus war nicht ersichtlich.

Danke für das Angebot, wird allerdings nicht benötigt, da für das Objekt noch ein anderer Altvertrag für Heizstrom gilt (die Heizungsart verändere ich zudem in absehbarer Zeit).

 

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