Original von h\'berger
Sie haben jetzt einen Sondervertrag ... bei dem die StromGVV und damit eine Preisänderungsklausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. Da ich einen Sondervertrag habe, kann ich, falls E.ON jetzt die Preise für den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" erhöht, \"kräftig kürzen\" - wie scheinbar viele hier -, weil die Preisänderungsklausel nicht wirksam einbezogen wurde, wenn aber andererseits E.ON mir daraufhin kündigen will, geht das auch nicht, da es sich ja um einen Grundversorgungsvertrag handelt.. - das finde ich ja fast schon \"bauernschlau\"... (In der \"Kürze\" liegt die Würze)
Irgendwann wird dann - vielleicht - mal entschieden, was es wirklich ist und im schlimmsten Fall zahle ich halt ein paar tausend nach, was solls - bis dahin habe ich wahrscheinlich eh schon den Offenbarungseid geleistet... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
Original von h\'berger
Es geht darum, dass Heizstromverträge nur im jeweiligen Grundversorgungsgebiet angeboten werden (= der Grundversorger hat quasi eine Monopolstellung). Außerhalb des Netzgebietes der E.ON Bayern AG dürfte die E.ON Bayern Vertrieb GmbH aber nicht der Grundversorger sein.
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft) könnte aber evtl. auch daran liegen, das früher beide Firmen eins waren. Interessant wäre mal zu prüfen, ob E.ON Vertrieb GmbH diesen Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" auch im Gebiet eines anderen VNBs (Verteilnetzbetreiber) anbietet oder nur im Gebiet von E.ON Bayern AG...