Original von GeBiRa
Irgendwann haben Sie mir meinen Sondervertarg gekündigt und mich irgendwo reingesteckt was dann zu den noch hoheren Gaspreisen führte.
Auch dieser einseitigen kündigung habe ich widersprochen.
In 2010
\"Ausdrücklich halte ich die bisher gemachten Widersprüche aufrecht und erweitere diese zum wiederholten male auf den Gesamten Preis und rüge die Neuen Allgemeinen und Sondertarife als unbillig\"
Hallo gebira,
es wird wichtig und interessant sein, WOHIN man Sie nach der Kündigung gesteckt hat. Denn nach der mittlerweile herrschenden Meinung, die auch durch die BGH-Urteile der letzten Jahre im Sondervertragsbereich gestützt wird, sind ORDENTLICHE Kündigung von Sonderverträgen, auch wenn Sie NUR gegen Widersprüchler ausgesprochen werden, zulässig. Daher könnte die seinerzeitige Kündigung wirksam gewesen sein.
Frage wäre nun, WOHIN man Sie denn nun seinerzeit gesteckt hat. Wenn EON bei Ihnen auch Grundversorger ist, könnte es sein, dass Sie dort gelandet sind. Es ist aber auch möglich, dass konkludent ein neuer Sondervertrag zustande gekommen ist. Dieses müssen Sie selbst anhand Ihrer Unterlagen, die man Ihnen möglicherweise seinerzeit zugeschikt hat sowie der danach erfolgten Rechnungen, entscheiden. Wichtig sind dabei vor allem die Preise und Bezeichnungen der Abrechnung gegenüber den veröffentlichten Preisen für die allgemeinen Tarife (der Grundversorgung) in Ihrem Einzugsgebiet. Hier sollten Sie vergleichen und dann rausfinden, in was für einem Vertragsverhältnis Sie nun sind.
Dabei hat das Sondervertragsverhältnis bekanntermaßen Vorteile, da meist nicht mehr auf die Billigkeit der Preise abzustellen ist sondern eher auf eine nicht wirksam einbezogene oder nicht wirksame Preisanpassungsklausel abgestellt werden kann und somit GAR KEINE Preiserhöhungen in dem Zeitraum des Vertragsverhältnisses zulässig waren.
Und daran denken, dass am 31.12.2011 auch IHRE (Rückforderungs-)Ansprüche verjähren, die aus Forderungen vor dem 01.01.2009 stammen.