Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Einigung mit den Sammelklägern/ Vergleichsangebote
thomasmuckus:
neuer Termin ist der 15.04.2012, ich bin ja gspannt was denen nun noch einfällt um die Geschichte weiter zu verzögern.
Interessanterweise werde ich aufgefordert, meine Rückzahlungsforderung bis zum Termin auf Grundlage des neuen BGH-Urteils zu überrechnen > sollte man da den Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen > ist ja schon wie eine Art Vorgriff auf das Verhandlungsergebnis oder sehe ich das falsch ?
ub40:
Gibt es hier etwas Neues? Ist für mich interessant, weil wir im Protest gegen unseren regionalen Versorger von den gleichen Anwälten auch inaktzeptable Verleichsangebote bekommen haben...
userD0003:
Sollte eines der BGH-Urteile vom 14.03.2012 für Ihr/e Verfahren maßgeblich sein - das schlussfolgere ich aus dem nachstehend zitierten Beitrag
--- Zitat ---Original von thomasmuckus
neuer Termin ist der 15.04.2012 ... Interessanterweise werde ich aufgefordert, meine Rückzahlungsforderung bis zum Termin auf Grundlage des neuen BGH-Urteils zu überrechnen.
--- Ende Zitat ---
dann können Sie u.a. im Unterforum \"Grundsatzfragen - Anwendung der BGH-Urteile vom ...\" nachlesen, welche Auswirkungen die Urteile haben.
Anhand des Praxis-Beispiels können Sie ermitteln, auf welcher Preisbasis Ihre Zahlungsverpflichtungen/Rückforderungsansprüche nach den Vorgaben des BGH abzurechnen sind. Mit Ihren Verbrauchswerten müssten die entsprechenden EUR-Beträge zu ermitteln sein und Sie können dann entscheiden, ob die außergerichtlichen Vergleichsangebote akzeptabel sind.
thomasmuckus:
--- Zitat ---Original von thomasmuckus
neuer Termin ist der 14.05.2012, ich bin ja gespannt was denen nun noch einfällt um die Geschichte weiter zu verzögern.
Interessanterweise werde ich aufgefordert, meine Rückzahlungsforderung bis zum Termin auf Grundlage des neuen BGH-Urteils zu überrechnen > sollte man da den Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen > ist ja schon wie eine Art Vorgriff auf das Verhandlungsergebnis oder sehe ich das falsch ?
--- Ende Zitat ---
mein Anwalt hat nun um Verschiebung um einen Monat ersucht um die Anwendbarkeit des letzen BGH-Urteils (das ja nun endlich in Schriftform vorliegt) zu prüfen. Gleichzeitig hat er sich gegen eine vorherige Neuberechnung verwahrt (das Gericht sollte doch, zumindest theoretisch, neutral sein)
Geduld ist eine Tugend :P
ub40:
Gibt es hier etwas Neues???
Wäre insofern interessant, weil bei uns hier ähnliche Verhältnisse vorliegen (betrifft EMS in Sachsen- Anhalt).
Der Versorger hat etliche Preisprotestler verklagt. Es gab ein Musterverfahren, ist sehr seltsam gelaufen; LG Magdeburg hat Kunden trotz Benennung "Sondervertragsregelung außertraiflich" ohne sinnvolle Begründung zum Tarifkunden gemacht. Das Gericht hatte laut RA keine Lust sich mit dieser Frage ernsthaft auseinanderzusetzen). OLG hat sich mit derVertragsfrage dann auch nicht weiter befasst, wollte dann aber Billigkeit jeder einzelnen Preisanpassung gutachterlich prüfen lassen. Daraufhin haben Patt und Co ganz schnell einen für den Musterbeklagten sehr gutes Vergleichsangebot gemacht (muss nichts zahlen). Der Versorger hatte offensichtlich und wohl berechtigterweise enorme Angst, dass Ihnen dabei die ach so billigen Preisanpassungen um die Ohren fliegen.
Allen anderen wird nun 50:50 angeboten....
Die Frage ist, ob man bei den "blinden" lokalen Gerichten hier überhaupt eine Chance hat.
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