Beim Wasserpreis können mit § 315 BGB und § 19 GWB die gleichen rechtlichen Vorschriften wie beim Energiepreisprotest herangezogen werden. Beim Wasser bereitet im Unterschied zu Strom und Gas der Nachweis, dass die Preise einseitig festgesetzt werden und dass der Wasserversorger eine marktbeherrschende Stellung besitzt, glücklicherweise kein Problem.
Für die kartellrechtliche Prüfung hat der BGH im Fall \"Wasserpreise Wetzlar\" mit seinem Leitsatzurteil vom 2.2.2010 unter Aktenzeichen KVR 66/08 wichtige Rahmenbedingungen zur Preiskontrolle gesetzt, siehe zu den Urteilsgründen unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50739&pos=0&anz=1 oder unter
http://lexetius.com/2010,153. Hermann Daiber, der Referatsleiter der Landeskartellbehörde Energie und Wasser in Hessen, hat das BGH-Urteil in seinem Artikel \"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes
vom 2. Februar 2010, „Wasserpreise Wetzlar“ – neuere Entwicklungen des Wasserkartellrechts\" umfassend kommentiert, siehe
http://www.enreg.de/content/material/2010/19.03.2010.Daiber.Artikel.pdf. Betriebswirtschaftlich lässt sich einiges zur Preisgestaltung bei Wasser auf der Homepage des Berliner Kompetenzzentrums Wasser finden, siehe speziell die Beiträge von Ludwig Pawloski unter
http://www.kompetenz-wasser.de/index.php?id=460&type=0&jumpurl=fileadmin%2Fuser_upload%2Fpdf%2Fdownloads%2FWassersparen%2F20090305_KA_Publikation_LP_Wasserpreis.pdf, z. B. der Aufsatz \"Der Preis des Wassersparens\". Zur konkreten Preishöhe, zur Zusammensetzung des Wasserpreise und zur Entwicklung der Preise im Laufe der Zeit vermitteln die großen Benchmark-Studien der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner wertvolle Erkenntnisse. Für das Bundesland NRW können unter
http://www.roedl-benchmarking.de/nrw/asp/main/main.asp für die Jahre 2008 - 2010 die vollständigen anonymisierten Projektberichte heruntergeladen werden.
In meiner Auseinandersetzung mit den Stadtwerken Würzburg geht es nicht nur um die Billigkeit und Kartellrechtswidrigkeit der Strom- und Gaspreise, sondern auch um die Billigkeit der Preise für Trinkwasser. Über die ersten beiden Instanzen des Prozesses informiert die Homepage meines Rechtsanwaltes unter
http://www.ra-bohl.de/html/strompreise.html. Ich hoffe, dass die Seite bald einmal aktualisiert wird und über die Entwicklung in den beiden folgenden Instanzen berichtet wird. Derzeit wird über die Würzburger Wasser- und Energiepreise am Kartellsenat des OLG Nürnberg gestritten. U. a. werfe ich den Stadtwerken Prozessbetrug vor, weil sie vor Gericht höhere Kosten pro Kubikmeter Wasser geltend machen wollen, als Rödl&Partner in dem Kosten-Benchmark für Bayern ausweist, an dem die Stadtwerke Würzburg bzw. deren Muttergesellschaft WVV teilgenommen haben.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email:
Lothar.Gutsche@arcor.de