Für Verbraucher bedeutet dies, dass diese Tarife ausschließlich vom jeweiligen lokalen Stromversorger angeboten werden. Dies erschwert den Stromanbieterwechsel für Besitzer von Stromheizungen und Zweitarifzählern enorm, da ohne zeitliche Einteilung in HT und NT abgerechnet wird. Überregionale Stromanbieter sind somit für Heizstromkunden keine wirkliche Alternative zum lokalen Versorger. Der NT-Strom des Grundversorgers ist oft relativ günstig. Dennoch kommt es bundesweit immer wieder zu massiven Tariferhöhungen durch unterschiedliche Versorger. So ist es beispielsweise in einem Versorgungsgebiet in Baden-Württemberg zu einer Verteuerung von 46 Prozent bei Heizstrom gekommen. Da es keine Wechselmöglichkeit gibt, sind Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen der Preispolitik des regionalen Versorgers ausgeliefert.
So kann man es bei Verivox nachlesen (was allerdings die Spatzen von den Dächern pfeifen).
Weder die Politik, noch die Verbraucherschützer machen sich derzeitig Gedanken darüber, wie ein wirksamer INteressenausgleich zwischen der verschwindend geringen Anzahl von BÜrgern erfolgen soll, die sich vor Jahren von der Versorgungsindustrie in die Sackgasse gigantischer Investitionen treiben ließ, weil es angeblich so günstig sei (bleibe ?) den nächtlichen Stromüberschuß für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen und/oder Wärmepumpen zu verwenden.
Jetzt muß der Gefoppte sich von seinem Versorger anhören, dass die Netzdurchleitung so teuer sei und deshalb sein Zweitarifzähler in die Mülltonne wandern könne, weil es für das Unternehmen nicht mehr lukrativ genug sein soll, vergünstigte Nebentarife anzubieten.
Der Gefoppte, dem gerade der Kragen anschwillt, so dass er kurz vor dem Platzen steht, darf jetzt noch lesen, dass er ein \"Doppel-Gefoppter\" ist, weil er mit seinem nun teuren \"Nachtstrom\" auch noch die Subventionen der Industriekunden abfangen darf.
Hier muß schnell gehandelt werden. Wenn es freiwillig nicht geschafft werden kann, dass die örtlichen Versorger überregionale Versorger ins örtliche Netz einleiten lassen, dann muß hier entweder die Politik oder das Kartellamt sich der Sachlage annehmen.
Die Aussage der überregionalen Anbieter, man könne sich nicht in das örtliche Netz einbuchen, stellt zunächst einmal eine Zugangsbehinderung dar. Dass der örtliche Versorger dabei seine Marktmacht hat, steht auch außer Frage. Und die Annahme, dass diese Marktmacht unbillig ausgenutzt wird, ohne sich um einen Interessenausgleich für die Gefoppten zu kümmern, drängt sich verdächtig auf.