Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
BerndA:
@kamaraba
mailen würde ich nur machen, wenn Sie auch eine Lesebestätigung des Energieversorgers anfordern (kann man in \"Outlook\" einstellen).
Sonst haben Sie keine Zugangsbestätigung !
MfG
B. Ahlers
kamaraba:
Danke für die vielen Antworten.
Habe jetzt mal eine Mail an meinen Versorger geschickt und um schriftliche Bestätigung gebeten. Da ich keine Fristen zu beachten habe und die nächste Jahresabrechung erst im September 2006 ansteht, habe ich noch ein bisserl Zeit, werde es aber nicht auf die lange Bank schieben.
im:
Beim Einwurfeinschreiben ist von der Post doch eigentlich sichergestellt
das die Briefsendung entweder das Postfach oder den Briefkasten des Unternehmens erreicht hat.
Wer es noch nicht getan haben sollte:
http://www.deutschepost.de/briefstatus
Anhand dessen lässt sich nachvollziehen, wann die Sendung zugestellt wurde.
Fragen Sie mal den Versorger, wer zu diesem Zeitpunkt beim Unternehmen Postbevollmächtigter war.
(Zur Sicherheit übersenden Sie natürlich das Schreiben nochmals!)
Könnte es eventuell strafrechtlich relevant sein? Bei Zustellern die Briefsendungen unterschlagen ist dies wohl problematisch. Wie sieht es denn in den Unternehmen aus?
Was wäre, wenn Verträge von Transportnetzbetreibern oder Importeuren verlustig gingen?
Würde dann nicht evtl. die Zuverlässigkeit des Versorgers in Frage gestellt?
Auf jeden Fall ist es richtig, einen Zugangsnachweis zu haben !
Wir werden unseren Versorger jedoch mal fragen, ob das Schreiben im Unternehmen nicht eingegangen ist, da wir auch per Einwurfeinschreiben wiederholt reagiert haben. (mit der Bitte um Eingangsbestätigung)
Anmerkung: Vielleicht ist noch nie so viel Briefpost bei den Versorgern verlustig gegangen wie zu Zeit.
Vielleicht ist das Schreiben ja nur nicht in der zuständigen Abteilung angekommen, oder läuft als Irrläufer (gewollt?) jetzt im Unternehmen umher..
mfg
IM
kamaraba:
.... hier nun die von allen vermutlich so nicht erwartete Antwort meines Versorgers:
\"Ihren erneuten Gaspreiswiderspruch haben wir erhalten,
sehr geehrter Herr .....,
und unseren Unterlagen hinzugefügt. Bereits im März 2005 haben wir Ihnen den Erhalt des ersten Widerspruchs bestätigt, dieser gilt auch für künftige Gaspreisanpassungen. Aus diesem Grund haben wir den Erhalt des zweiten Widerspruchs, der ebenfalls mit dem gleichen standardisierten Formular erfolgte, nicht explizit bestaetigt.
Mit freundlichem Gruß
....... .......
Leiterin Abteilung Abrechnung\"
......... na geht doch, da erspare ich mir zukünftig jeden Schriftverkehr (ha)
RR-E-ft:
@kamaraba
Weiterhin jeder neuen Preiserhöhung sicherheitshalber erneut widersprechen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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