Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
kamaraba:
Mal eine Frage an die Experten:
Genügt es den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben (preisgünstig) oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu senden?
Danke für die Antwort.
RR-E-ft:
@kamaraba
Wichtig ist nur, dass Sie den Zugang nachweisen können. In der Regel bekommt man ein Bestätigungsschreiben, eine Reaktion vom Versorger.
Der weitere Inhalt ist zumeist nichtssagend, wie wir hier immer wieder lesen können. Oft sind die Textbausteine veraltet und verweisen sogar auf Urteile, die bereits aufgehoben wurden (siehe EMB).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
mAcg:
du solltest auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein wählen, denn nur so kannst du im Zweifelsfall wirklich den Nachweis erbringen, dass dein Versorger den Widerspruch erhalten hat. Sich dafür die Kosten zu sparen kann ich nicht empfehlen.
kamaraba:
danke für die schnellen Antworten.
Mein Versorger hat meinen Widerspruch per Einwurfeinschreiben im Frühjahr bestätigt, den letzten Einspruch vom September 2005 wurde aber nicht bestätigt, werde also nochmals per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen.
Monaco:
@kamaraba
Warum wollen Sie denn unnötig Geld ausgeben?
Mahnen Sie doch Ihren Versorger zunächst nochmals mit normalem Brief. Sollte er wieder nicht antworten, rufen Sie dort an und fragen was mit ihrer Post geworden ist. Erst als \"letztes Mittel\" können Sie die Post etwas reicher machen (Einschreiben ...). Schließlich sind Sie doch nicht unbedingt an Fristen gebunden!
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
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