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Autor Thema: mahnbescheid  (Gelesen 9335 mal)

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Offline energienetz

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mahnbescheid
« am: 28. November 2011, 09:36:36 »
alle protestkunden haben wohl jetzt einen mahnbescheid von der bhag bekommen.
folgendes ist zu tun für diejenigen, die es auf eine gerichtliche auseinandersetzung ankommen lassen wollen:

ankreuzen: ich widerspreche dem anspruch ingesamt.
sofort abschicken
ein anwalt brauchen sie dafür nicht.

es ist damit zu rechnen, dass die bhag nun gegen alle protestler klagen wird.
die chancen für die bhag stehen vor gericht nicht allzu gut. denn die letzten klagen gegen protestkunden hat die bhag verloren nach jahrelangem rechtsstreit.

wer vereinsmitglied ist und in den fonds eingezahlt hat oder wer eine rechtsschutzversicherung hat, braucht nichts zu befürchten. selbst im unwahrscheinlichen fall, dass die bhag voll obsiegt, braucht man nur den vollen verlangten preis nachzahlen.

bitte keinen anwalt beauftragen!!!!!!!!!!!

der Bund der Energieverbraucher e.V. wird sich um einen anwalt kümmern, der die verteidigung für alle vereinmitglieder übernimmt, falls die bhag eine klage anstrengt.

Offline energienetz

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mahnbescheid
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2011, 18:47:21 »
wie wir aus gut unterrichteter quelle erfahren, will die BHAG mit den mahnbescheiden lediglich die verjährung unterbrechen und plant keineswegs, gegen die protestler vor gericht zu ziehen. das wäre auch wirklich zu blamabel.

 

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