Im Gespräch: Bundeskartellamtspräsident MundtNeue Urteile des Bundesgerichtshofes machen es den an einem Kartell beteiligten Unternehmen sehr einfach, sich dem Bußgeld und der Haftung zu entziehen. Diese Schlupflöcher müssen geschlossen werden. Es geht um die Frage der Rechtsnachfolge des Kartellsünders. Werden zum Beispiel zwei Tochtergesellschaften verschmolzen, von denen eine an Absprachen beteiligt war, droht der Bußgeldbescheid bereits ins Leere zu laufen. Es reichen relativ simple Konstruktionen, damit Kartellsünder für uns nicht mehr greifbar sind.
Konzernumbau gibt es allenthalben.
RWE kremepelt wohl den gesamten Konzern um.
Die in München ansässige E.ON Energie wird bis August 2012 aufgelöst.
Die in Essen ansässige E.ON Ruhrgas sieht einem ähnlichen Schicksal entgegen.