hi pit10405,
auch wenn das thema schon zwei monate alt ist - ist es m. e. nach noch immer interessant.
es verhält sich wie folgt:
zum 1. jan 2012 wurde eine neue abgabe auf strom eingeführt, die es ÜNB erlaubt, einen weiteren (kalkulatorischen) kostenblock abzuwälzen. im prinzip dürfen bestimmte unternehmen eine weitestgehende befreiuung von den netznutzungsentgelten beantragen - den daraus entgangenen gewinn düfen die ÜNB wie tennet, amprion, usw. von allen letztverbrauchern zurückverlangen bzw. diese diff. den kunden weiterbelasten.
anbei auch die veröffentlichung der amprion-seite:
http://www.amprion.de/§19-stromnevein sonderkündigungsrecht erhält nur, wer dies vorher mit seinem EVU so vereinbart hat - selbstverständlich ist dies aber nicht.
korrekt ist bestimmt was anderes - jeder fernwärme-kunde bspw. weiß wie versorger einen kunden gängeln können.
m. e. nach ist das vorgehen von vattenfall in diesem sinne wie von dir geschildert sogar in ordnung.
ohne die großen vier in schutz nehmen zu wollen: das problem ist doch, dass der normale haushaltskunde NICHT erkennen kann, WAS GENAU er letztendlich für die energie bezahlt - lt energiebörse EEX liegt der strompreis bei ca. 6 Ct die kWh... aktuell wird dem otto-normal-kunden um die 25 ct brutto in rechnung gestellt - die steuer- und abgaben-quote dürfte - ähnlich wie bei benzin - mittlerweile deutlich über der 50 %-marke liegen. wer hiervon richtig profitiert dürfte also klar sein.
ich würde einfach - sofern noch möglich- vom sonderkündigungsrecht gebrauch machen und ab die post zu einem anderen versorger wechseln.
ggf. würde ich dann auch die schlussrechnung mal genauer unter die lupe nehmen... !