Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
sparfuchs:
@ Stromkunde2012
musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
Stromkunde2012:
Sicherheitsleistung?
Stuttgarter Region
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
bolli:
--- Zitat ---Original von sparfuchs
@ Stromkunde2012
musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
--- Ende Zitat ---
AGB\'s ändern sich NUR, wenn BEIDE Seiten mit der Änderung einverstanden sind. Diese Einverständnis kann NICHT durch STILLSCHWEIGEN in einen Vertrag hineingedeutet werden. Auch die von den Versorgern gern benutzte Formulierung, dass man vom Einverständnis ausgeht, wenn man innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen hat, ändert daran nichts.
Und das mit der Sicherheitsleistung kenne ich gar nicht. Aber auch dafür bedarf es wohl einer vertraglichen Vereinbarung. Fehlt diese, hat diese Anforderung keine Grundlage.
Und zu der Möglichkeit der Preisanpassung hab ich hier auch schon mal was gesagt. AGB\'s anschauen und gelassen reagieren. Allerdings nicht wundern, wenn die EnS auch reagiert. Aber laut AGB\'s hat Sie dafür eine Frist von 3 (Drei) Monaten einzuhalten. Bis dahin kann man sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen ohne in die Grundversorgung zu wandern. :D
Und das scheint ja derzeit die einzige Sorge zu sein.
Edit:
--- Zitat ---Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
--- Ende Zitat ---
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.
Stromkunde2012:
--- Zitat ---Original von bolli
Edit:
--- Zitat ---Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
--- Ende Zitat ---
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.
--- Ende Zitat ---
Guten Abend
lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.
Welche Vorgehnswise wäre also richtig?
sparfuchs:
--- Zitat ---Original von Stromkunde2012
--- Zitat ---Original von bolli
Edit:
--- Zitat ---Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
--- Ende Zitat ---
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.
--- Ende Zitat ---
Guten Abend
lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.
Welche Vorgehnswise wäre also richtig?
--- Ende Zitat ---
Die Preisanpassung 6 Wochen vor in Kraft treten ist noch korrekt (heute war der letzte Tag der Zustellung).
Allerdings ist das Sonderkündigungsrecht bis zwei Wochen vor Inkraftreten der Preisänderung und nicht nur bis 05.12.11 (steht irgenwo in den AGBs vom Dezember 2010)
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