Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012

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sparfuchs:
Hallo Zusammen,

aufgrund der vielen Berichte und einiger Preiserhöhungen der EnergenSüd eG zum 01.12.2011 bin ich mir ziemlich sicher, dass es für alle Mitglieder noch eine Preiserhöhung zum 01.01.2012 geben wird.

Hat denn Jemand schon einen Brief mit einer Preisanpassung erhalten?

Wenn der Brief mit der Preisanpassung erst kommende Woche eintrifft, ist es eigentlich schon zu spät, da die gesetzliche Vorgabe der Mitteilung bei 6 Wochen vor Inkraftreten der Preisanpassung ist.

Kann der Stromlieferant dann eigentlich behaupten, dass die Post zu langsam gewesen ist, oder muss wie z.B. bei Mitarbeiterkündigungen die Mitteilung wirklich rechtzeitig im Briefkasten sein.

Kann ich, sollte die Preisanpassung am Montag erst im Briefkasten sein, dieser widersprechen aber trotzdem sonderkündigen?

Ist die Preisanpassung dann überhaupt rechtens?

Sollte hier ein Anwalt mitlesen, würde ich mich über eine verbindliche Aussage freuen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Preisanpassung ausbleibt und mich meine Nase täuscht.

Fällt mir gerade noch etwas ein:

Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.

Maverick1411:

--- Zitat ---Original von sparfuchs
Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.
--- Ende Zitat ---

Wenn du von einen \"insolventen\" Energielieferanten, bei denen du einen Vertrag hast in die Grundversorgung eines neuen Lieferanten (bspw. die städtischen SW), dann wirst du wohl nochmals zahlen müssen. (so hatte ich das in Erinnerung)
Der Grundversorger haftet ja nicht für die Insolvenz deines Lieferanten.

tangocharly:
@ sparfuchs

AGB, Ziff. 5 lesen

sparfuchs:
@ tangocharly

das mit AGB, Ziff. 5 ist schon klar. Danke für den Hinweis.

Aber was ist jetzt, wenn die Preisanpassung jetzt doch erst 5 Wochen und 3 Tage vorher im Briefkasten ist?

Je später der Lieferant die Preisanpassung mitteilt, desto schwieriger ist es ja auf Grund der Fristen ohne Grundversorgung zum übernächsten 1. seinen Stromlieferanten zu wechseln.

Zahlt mir dann der alte Stromlieferant die Mehrkosten für die Grundversorgung, weil er zuspät das Preisanpassungsschreiben zugestellt hat?

Wohl eher kaum.

Stromkunde2012:
Habe heute, 19.11. die Preiserhöhung der EnergenSüd erhalten

Neuer Preis: bei 4500 kwH Stromverbrauch

22,5 ct/kwh brutto (bisher 15,99 Cent)
7,95 Grundpreis brutto/Monat

Das ist eine Preiserhöhung von 41%

wie reagiert Ihr

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