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Autor Thema: Wechsel zu Vattenfall nicht als Neuanschluss?  (Gelesen 6786 mal)

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Offline ThomasW69

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Wechsel zu Vattenfall nicht als Neuanschluss?
« am: 16. November 2011, 12:48:20 »
Hallo zusammen.

Ich habe ein Haus gebaut und da einen Gasanschluss. Hier wurde am 27.10.2011 der Zähler durch die E.ON Thueringer Energie AG gesetzt. Ich habe dann als ich die Zählernummer hatte einen Tarif bei Vattenfall Europe über Verivox bestellt. Als Lieferbeginn hatte ich den 27.10.2011 und Neuanschluss angegeben. Jetzt kam von Verivox eine Mail, dass Vattenfall erst ab 01.01.2011 liefern kann, da ich vorher vom Grundversorger E.ON versorgt werden würde und ein Neuanschluss nicht möglich sei. Es ginge nur per Lieferantenwechsel und der dauere halt.

Ich hatte eine ähnliche Problematik beim Stromanschluss. Da war ich aber selbst schuld, weil ich einen Belieferungsbeginn angegeben hatte, der eine Woche nach Zählerinstallation lag. Damit war E.On automatisch erst mal Grundversorger für diese Woche. So wurde es mir jedenfalls damals von der E.ON erklärt.  

Ist es im Gasbereich üblich, das es versorger gibt, die keine Belieferung bei Neueinzug machen?

Offline Netznutzer

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Wechsel zu Vattenfall nicht als Neuanschluss?
« Antwort #1 am: 16. November 2011, 13:52:19 »
Wenn der ausgesuchte Lieferant keine Lust hat, Ihre in der Zwischenzeit verbrauchten Mengen per Mehr/Mindermenge zu bezahlen, dann ist das so. Der Ersatz/Grundversorger muss, alle anderen können.

Gruß

NN

Offline bjo

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Wechsel zu Vattenfall nicht als Neuanschluss?
« Antwort #2 am: 16. November 2011, 16:55:30 »
alterantivversorger können nur Tätig werden wenn es Zählernummern gibt.
Zählernummern bekommt man wenn man beim örtlichen Versorger Grundversorgter Kunde
wird.

Tip: beim Grundversorger nichts unterschreiben = > Grundversorgung => kurze Kündigungsfrist. Soblad der Vorgang abgeschlossen ist wechseln!

PS: gilt auch für Telefon

Offline Netznutzer

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Wechsel zu Vattenfall nicht als Neuanschluss?
« Antwort #3 am: 16. November 2011, 19:53:57 »
Zitat
Zählernummern bekommt man wenn man beim örtlichen Versorger Grundversorgter Kunde wird.

Definitiv falsch! Einen Zähler bekommt man als HH-Kunde immer vom Netz, da die NN-Entgelte vom Ersatz/Grundversorger gezahlt werden, auch ohne Vertrag. Meldet man sich also nicht beim Vertrieb des Grundversorgers an, entsteht ein Ersatzversorgungsverhältnis. In dieses kann jederzeit ein Lieferant bis 6 Wochen rückwirkend den Einzug melden und liefern. Er muss dann die Differenzmengen bezahlen. Wenn diese preislich über seinem Einkauf liegen, kann schnell die Marge für den gesamten Vertrag weg sein.

Daher auch falsch: Tip: beim Grundversorger nichts unterschreiben = > Grundversorgung Es ist eine Ersatzversorgung. Wer dies nicht unterscheiden kann, sollte sich mit tollen Tips zurückhalten.

Auch dummes Zeug: alterantivversorger können nur Tätig werden wenn es Zählernummern gibt. Jeder Versorger kann ohne Zählernummern und ZP-Bezeichnungen beim Netz anmelden, die Daten werden vom Netz vervollständigt korrigiert zurückgesendet. Früher bekannt unter der berühmten 3 Richtige-Regel.

Gruß

NN

 

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