Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Energietourist:
und wie ich so eben auf meinen Kontoauszug gucke, die EGNW hat auch tatsächlich beim Strom den Abschlag um 20% erhöht.
Das hat doch mal Methode. Mal sehen wie Herr Röttges das wieder
rechtfertigen will. Kann die EGNW auch nicht mehr den Strom bezahlen?
Oder soll über einen höheren Stromabschlag die Gaslieferung finanziert werden. Ich werde so lange alle Abbuchungen stornieren und das Geld zur Seite legen, bis ich ordentliche Abrechnungen und Mitteilungen bekomme. Die armen Schweine ohne Internet, die tappen völlig im Dunkeln, die sehen nur ihren Kontoauszug und wundern sich.
Wenn Herr Röttges behauptet, Herr Redeker hat die selbstständigen Gaslieferungen der EGNW zu verantworten, dann frag ich mich allen Ernstes, wo war der Aufsichtsrat?? Wie kann jemand allein so was entscheiden, wie kann jemand allein einen Insolvenzantrag stellen?
Wenn das man nicht alles noch ein Fall für den Staatsanwalt wird, wundern würde mich das nicht...
Didakt:
Herr Roettges, dass Sie die Interessen der ENGW trotz vieler, immer noch nicht aus der Welt geschafften Widrigkeiten vertreten ist verständlich und bleibt Ihnen nach wie vor unbenommen. Doch ich sehe - für mich allerdings nicht mehr relevant - keine Erfolge. Fühlen Sie sich durch meine Kommentare nicht persönlich angesprochen. Ich schildere hier doch lediglich einen äußerst fragwürdigen Sachverhalt; für manch einen mag dies ein Hinweis sein, sich seinen Kontoauszug etwas genauer anzusehen. Ich denke dabei vor allem an die ältere Kundschaft der EGNW.
Ich bin mit Ablauf des 31.12.2011 kein Kunde der EGNW mehr. Bereits vor Weihnachten habe ich mir deshalb selbst auferlegt, in die Threads dieses Forums zur EGNW keine Beiträge mehr einzustellen. Das müsste Ihnen doch bei Ihrer ständigen online-Anwesenheit im Forum aufgefallen sein. Betrachten Sie den vorstehenden Beitrag wegen der Schwere des Falles als Ausnahme. Ich habe es eben nicht so gern, wenn sich jemand unberechtigt über mein Girokonto hermacht!
Der EGNW liegt keine Einzugsermächtigung von mir vor, die sie befugt, von meinem Girokonto – wie geschehen – Abbuchungen über einen x-beliebigen Betrag zu veranlassen. Dieses Vorgehen erfüllt aus meiner Sicht einen Straftatbestand. Weil die Strategen der EGNW sich aber im Laufe der Zeit \"Milde\" erarbeitet haben, setzte ich mich in dieser Sache nicht weiter mit ihnen auseinander, auch schon deshalb nicht, weil nachweisbar im Zuge der Übermittlung von Schriftsätzen in kürzerer Vergangenheit ein Faxversand nicht möglich war und der E-Mail-Empfang nicht bestätigt wurde. Ich habe es deshalb bei einer Lastschriftrückgabe belassen.
Wie ich feststelle, gefällt Ihnen die Vokabel „kriminell“ nicht. Dafür gibt es viele Synonyme, u.a. unrechtmäßig, ungesetzlich, unbefugt, gesetzwidrig, rechtswidrig u. v. a.
Suchen Sie sich daraus ein aus Ihrer Sicht passenderes Wort für die hier in Rede stehende Handlung aus. Ich setze es gern ersatzweise in meinen vorstehenden Text ein. Es ändert nur nichts am Tatbestand!
edit: Herr Roettges gab mir Veranlassung, den vorstehenden Text ein wenig anzupassen.
Didakt:
@ bolli
--- Zitat ---Original von bolli
…Das aber eine Abbuchung eines anderen als dem vereinbarten Abschlag ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung ist, dürfte ebenso klar sein.
--- Ende Zitat ---
Da scheinen Sie aber etwas falsch interpretiert zu haben.
Vorliegend geht es in meinem Beitrag nicht um die Abbuchung eines höheren als den vereinbarten Monatsabschlag.
Hier geht es schlicht und einfach um die Bemächtigung meines Girokontos ohne eine Einzugsermächtigung und ohne eines bestehenden Versorgungsvertrages!
Wie bewerten Sie denn dieses Vorgehen? Etwa nicht als betrügerisch? X(
userD0003:
@Energietourist
Dieses Unterforum ist überschrieben mit \"EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012\". Damit sind die höheren Stromabschläge ab Januar bereits erklärt. ;)
Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fehlt allerdings bisher die Vertrags- bzw. Lieferbestätigung von EGNW mit Benennung des neuen Abschlagsbetrages.
Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass \"arme Schweine\" von EGNW Energie beziehen. Etwas mehr Mäßigung im Ton könnte vielleicht hilfreich sein.
Energietourist:
@h\'berger
wenn bei ihrem Konto jeder jeden x-beliebigen Betrag abbuchen darf,
mein Segen hat er. Bei mir geht sowas schon mal garnicht.
Wenn ich schon einen höheren Abschlagsbetrag als vereinbart abbuche, sollte ich wenigstens so intelligent sein und in der Lastschrift z.B.
\"Neuer Abschlag Strom\" oder \"Neuer Abschlag Gas\" schreiben.
Einfach nur einen x-beliebigen Betrag abzubuchen, macht ja wohl nicht schlau. Ich kann ja meine abgebuchten 102€ auch so interpretieren:
Für 100€ einen neuen Genossenschaftanteil gekauft, 2€ Verwaltungsanteil oder 102€ für die Büroausstattung des neuen Vorsitzenden gespendet oder denken sie sich was aus...
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