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Autor Thema: Gaskonzessionsvertrag zugunsten Fernwärme ?  (Gelesen 5247 mal)

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Offline Stadt/Versorger

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Gaskonzessionsvertrag zugunsten Fernwärme ?
« am: 12. November 2011, 12:55:24 »
Die Stadt Neubukow (der Bürgermeister)hat 1992 mit dem Gasversorger einen Konzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet abgeschlossen(Grundlage AVBGASV 21,6,1979)
In einem Beibrief v. 11. 11. 92 ,der ebenfalls Vertragsbestandteil geworden ist,wurde folgender Zusatz vereinbart :

S.2 Zu § 1 Die WQ 1 Keneser Tor, 2 Panzower Weg, 3 Zentrum sind Bestandteil des Konzessionsgebietes.Wir erklären aber gleichzeitig ausdrücklich,daß wir die von Ihnen f.d. Fernwärmeversorgung vorgesehenen Gebiete selbstverständlich respektieren werden und dort nur dann -und zwar in Abstimmung mit Neubukow- Gaslieferverhältnisse eingehen werden ,wenn Interessen der fernwärme nicht berührt werden. z.B. Industrie und Gewerbeabnehmer.

Ist das rechtens ?
(Eine Wärmesatzung mit entsprechendem A+B Zwang gab es erst seit 2000)

 

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