Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Der neue § 41 Abs. 3 EnWG
M.W.:
Ius est ars boni et aequi. ;)
tangocharly:
Ceteris paribus !
luispold:
?( ?( ?(
M.W.:
Ich meinte, dass die Juristerei eine gute und gerechte Kunst sei, worauf TC anmerkte, dass im übrigen gleiche Bedingungen herrschen müssten.
Gruß
luispold:
vielen Dank für Übersetzung!
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