Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Der neue § 41 Abs. 3 EnWG

<< < (10/10)

M.W.:
Ius est ars boni et aequi. ;)

tangocharly:
Ceteris paribus !

luispold:
?( ?( ?(

M.W.:
Ich meinte, dass die Juristerei eine gute und gerechte Kunst sei, worauf TC anmerkte, dass im übrigen gleiche Bedingungen herrschen müssten.
Gruß

luispold:
vielen Dank für Übersetzung!

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln