Energiepreis-Protest > MVV Energie

Kampfansage: Netzbetreiber sollen sich warm anziehen

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RR-E-ft:
http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/presse/89921.html

http://www.neue-energieanbieter.de/galerie/voller_ernst/bild1_1.html

http://www.neue-energieanbieter.de/galerie/voller_ernst/bild2_1_1.html

Hennessy:
Das Urteil wird spätestens mit genehmigten Netzentgelten (d.h. ab Februar 2006 für Strom) belanglos für die Zukunft!

Die möglichen Auswirkungen werden mit Mutmaßungen aufgebauscht, denn eine Überprüfung führt, wie wir alle wissen, nur manchmal zum gewünschten Ergebnis und der BGH hat nur entschieden, dass geprüft werden muss!

Mit den Netzentgeltverordnungen und der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur ist hier die Luft doch längst raus - das Urteil hätte weitergehende Konsequenzen gehabt, wenn es vor 2-3 Jahren gefällt worden wäre. Wenn alles so offensichtlich falsch ist, müsste jetzt eine Klagewelle der bne-Mitglieder über alle Netzbetreiber Deutschlands hereinbrechen, also mindestens 700 Überprüfungen - ich bin gespannt!

RR-E-ft:
@Hennessy

Nicht so voreilig.

Wie war das gleich bisher bei der Tarifgenehmigung ?!

Und wie wird es dann sein?

Warum sollten die bne- Mitglieder und andere nicht einfach kürzen?

Warum sollten nur bne- Mitglieder auf Rückzahlung klagen?

An dem Kartellverfahren gegen TEAG waren zum Beispiel auch die Stadtwerke Meinigen beigeladen.

Wenn also die Thüringer Werke nur einmal den Mut hätten, auf Rückzahlung zu klagen.

Sammelklage verringert bekanntlich das Kostenrisiko und das Risiko eines Vergeltungsschlages. Man kann sich ja keine neuen Kunden wählen im Wettbewerb.

Und warum sollten die Regionalversorger dann nicht die Vattenfall- Preise rückwirkend angehen?

Eine Krähe tut der anderen nicht dies und das?
Nur so lange es keinen Wettbewerb gibt.

Das machen die aber allenfalls, wenn Druck von unten kommt, der weitergegeben werden muss (Wälzung andersrum).

Deshalb müssten die Stromkunden massiv auf Rückzahlung klagen, um einen solchen Druck zu erzeugen. Das lässt ggf. wohl auch nicht mehr lange auf sich warten. Denn schließlich wären ja auch die eigenen Kunden von überhöhten NNE betroffen.

Warum sollten die aber erst auf Rückzahlung klagen, wenn sie ggf. schon jetzt die Stromrechnungen selbst kürzen könnten. Man müsste nur wissen, was der billige Preis wäre.

Oder man zahlt einfach einen Betrag, den man für angemessen hält, lässt den Versorger dann den Rest einklagen und dabei die Kalkulation offen legen, um daraus zu erfahren, was man ggf. vorher zuviel gezahlt hatte, um dieses dann widerklagend zurückzufordern.


Jedenfalls ermutigt die neueste Rechtsprechung immer mehr dazu.

Schöner wäre es gewesen, wenn es solche Urteile schon weit früher gegeben hätte. Aber erledigt hat sich die Sache m. E. keinesfalls.

Ob Ihr vorgelagerter NB eine vollkommen reine Weste hat?
Sehen das andere Werke im Netzbereich ebenso?

Nachdenken könnte man ja mal, ob ggf. wo was zu holen sein könnte.


Geld ist knapp. Das kann man immer gebrauchen und wenn man sich wegen \"rechtlicher Unsicherheit\"  auf halber Strecke vergleicht.

Schublade auf, Schublade zu.

Besser als nichts.

Erfolgreich sammelklagende Stadtwerke wären ggf. in die Lage versetzt, sich ein Gemeinschaftskraftwerk zu errichten, um sich zu emanzipieren.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


REAKTIONEN & KOMMENTAR
19.10.2005, 14:41 Uhr

BGH-Urteil zu Netzentgelten: \"Tor zu fairen Energiepreisen?\"

Es sieht ganz gut aus: Sowohl für neue Stromanbieter, die die ihnen auferlegten Netznutzungsentgelte zivilgerichtlich überprüfen lassen wollen, als auch für alle Verbraucher, die sich momentan gerichtlich gegen Energiepreiserhöhungen wehren. Der BGH setzte gestern ein Zeichen für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt.
...


Bei aller Gelassenheit, wird man sich jedoch die Frage stellen lassen müssen, warum um die Offenlegung der Kalkulation allerorten ein derart großes Geheimnis gemacht wird.

Pelikan:
moin moin,

eventuell nur aus Angst, weil
- der Kunde würde sehen können wie hoch der Gewinn ist...
- andere Versorger könnten über die Marge lachen...
- das Finanzamt könnte anfangen nachzurechnen...

und wie sagte Marx 1000% und es gibt kein Verbrechen...

Mit Gruß vom
Pelikan

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