Hallo zusammen,
die Stadtwerke Pirmasens hat mit Poststempel 18.08. ihre Kunden über eine Preiserhöhung im Sondervertrag SWPS Erdgas zum 01.10.2011 informiert. Eine Widerspruchsfrist war im Schreiben nicht erwähnt.
Eine Kündigung mit Zugang am 02.09.2011 lehnen sie ab. Sie fügen in ihren Vertragsbedingungen zu dem Tarif an, dass ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preisänderung mit einer Frist von einem Monat auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung besteht.
Schreiben ging am 23.08 ein. Man hätte also nur eine Woche Zeit gehabt der Preiserhöhung zu widersprechen.
Rechtens? Wenn nein, warum nicht?
Danke und Grüße
Rainer