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Autor Thema: Rechnungsmanipulation bei N-Ergie  (Gelesen 10010 mal)

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Offline Al Elektrone

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Rechnungsmanipulation bei N-Ergie
« am: 31. August 2011, 00:35:21 »
ich zahle jeden Monat meinen Abschlag für Strom und Wärme. Plötzlich im Mai habe ich eine Mahnung bekommen das angeblich der Abschlag für Wärme fehlt. Kurze Zeit später kam dann die Jahresabrechnung für Strom in Höhe von 247 €. Da ich vermutet habe das die angeblich fehlende Abschlagszahlung für Wärme für Mai in dieser Forderung miteingerechnet wurde habe ich die E-nergie per E-Mail aufgefordert mir aufzulisten aus welchen Beträgen sich die Nachzahlung in Höhe von 247 € zusammensetzt. Auf meine E-Mail vom 23. Mai habe ich schriftlich eine Nachricht bekommen dass das Abrechnungssystem wegen einer EU Verordnung umgestellt wird und dass sich die Anfragen verzögern.Anfang August habe ich dann eine Antwort von der Energie bekommen, man könne mir nicht sagen aus welchen Beträgen sich die 247 € zusammensetzen aber man schickt mir spaßeshalber eine Zweitschrift meine Jahresendabrechnung. Da ich den angeblich fehlenden Betrag für Wärme nicht doppelt bezahlen wollte und mir die E-nergie keine Auflistung geschickt hat, habe ich diesen Betrag in Höhe von 247 € vorerst nicht bezahlt. Ein paar Tage später habe ich eine Flut von Mahnungen bekommen in unterschiedlicher Höhe, jedes Ticket mit jeweils fünf Euro Mahngebühr versehen und eine Sperrandrohung. Auf Anraten der Verbraucherzentrale habe ich dann die 247 € unter Vorbehalt bezahlt. Doch kurze Zeit später kam dann ein Schreiben von einem Rechtsanwalt der mir freundlicherweise mitgeteilt hat dass er die E-nergie vertritt und ich angeblich 155 € Schulden für Fernwärme habe. Ich lasse es nun auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Die Taktik der E-nergie besteht darin möglichst viele fingierte Rechnungen zu generieren um den Kunden so zu verwirren dass er die Abrechnung nicht mehr nachvollziehen kann. Dann bietet man ihn freundlicherweise an das ganze in einvernehmlichen Interesse zu lösen. Wer sich darauf einlässt zahlt womöglich zu viel aber auf jeden Fall muss er die Mahngebühren in Höhe von fünf Euro/Mahnung bezahlen. Schickt man also einem Kunden zählen Mahnungen so hat man schon 50 € für nichts und wieder nichts verdient.

Wer wurde auf gleiche oder ähnliche Weise von der E-nergie abgezockt?. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?. Besteht diesbezüglich Interesse an einer Sammelklage?. Ich habe auf jeden Fall vor die Energie vor Gericht wegen Rechnungs Manipulationen zu verklagen. Ich habe auch versucht den Stromanbieter zu wechseln doch in einem Antwortschreiben teilte mir der neue Stromanbieter mit \"mein derzeitiger Stromanbieter (N-Ergie) habe ihm mitgeteilt dass ich ein schlechter Zahler sei und er mich deshalb nicht mit Strom beliefern kann\". Auf diese Weise versucht man Kunden daran zu hindern zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Eine Mahngebühr in Höhe von fünf Euro zeigt in gewisser Weise den Charakter des Unternehmens. Fünf Euro das entspricht früher zehn DM. Früher hätte sich ein Geschäftsmann in Grund und Boden geschämt jemanden zehn Euro als Mahngebühr zu berechnen aber die E-nergie ist sich für nichts zu schade. Kunden sind für die E-nergie nur Kühe die sich schamlos Melken. Ein Unternehmen das sich so benimmt verdient keine Kunden.

Offline bjo

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Rechnungsmanipulation bei N-Ergie
« Antwort #1 am: 31. August 2011, 07:25:54 »
Zitat
Original von Al Elektrone Ich habe auch versucht den Stromanbieter zu wechseln doch in einem Antwortschreiben teilte mir der neue Stromanbieter mit \"mein derzeitiger Stromanbieter (N-Ergie) habe ihm mitgeteilt dass ich ein schlechter Zahler sei und er mich deshalb nicht mit Strom beliefern kann\". Auf diese Weise versucht man Kunden daran zu hindern zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

1. das auf jeden Fall der Bundesnetzagentur melden!
2. Schufa im Blick behalten, ob N-Ergie da nichts eintragen will
3. über einen Anwalt Kontenklärung anfragen
4. kommt keine schlüssige Kontenklärung, dann
4.1 Geldforderungen seitens N-Ergie nicht mehr beachten
4.2 gegen Verläumdung gerichtlich vorgehen!
5. nochmals Anbieterwechsel probieren, wenn´s nicht klappt mit 1. weitermachern

Offline Cremer

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Rechnungsmanipulation bei N-Ergie
« Antwort #2 am: 31. August 2011, 12:44:37 »
Al Elektrone,

normalerweise kann man aus einer Jahresrechnung die Nachzahlung vollziehen.  ?(
Der Gesamtbetrag der bezogenen Energiearten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) steht ebenso drin wie die Höhe der geleisteten Abschlagzahlungen. Die Differenz ist dann Nachzahlung/Guthaben
MFG
Gerd Cremer
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